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Verfasst: 16.10.2007, 11:35
von butterflybabe
Hab ich mir auch schon gedacht, aber wir wurden umfangreich gehört, also keine Verletzung des rechtlichen Gehörs.

Verfasst: 16.10.2007, 11:36
von eve
Wegen der Kostenentscheidung?

Verfasst: 16.10.2007, 11:45
von butterflybabe
Kann ich da überhaupt extra gehört werden?

Wenn in einer Verhandlung Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt wird?

Verfasst: 16.10.2007, 11:48
von eve
Könntest Du, wenn er die Absicht der Kostenverteilung vor Verkündung mitgeteilt hat. Hier wurde über die gesamten Kosten des Rechtsstreits zwar vollständig aber sachlich falsch entschieden. Ich würde das probieren. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei.