Grundsatzdiskussion mit dem Chef...

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
iwiwi
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#91

05.02.2010, 10:05

Moin moin!

Dann komme ich jetzt mal mit meinem Wort zum Sonntag, äh, ich meine Freitag!! ;)

1. Post kommt.
2. je nach Zeit und Arbeitsaufkommen schnappt sich irgendwann einer die Post (also spätestens gegen Mittag sollte die Post dann aber auch schon bei einem der Chefs liegen!)
3. bei uns kommt der Eingangsstempel auf das Anschreiben des Gerichts oder eben auf nen kl. Klebepitscher, wenn nur das Urteil da ist. Das EB wird bei uns auch nicht vorher beschriftet. Da wird von uns dann auch nur ein Klepepitscher dran gemacht, damit die Chefs sehen, dass da was unterschrieben werden muss (aber es kann auch mal passiere, dass die das trotzdem nicht machen)
4. wir haben noch eine Art "Nasen" für Anwaltspost (halber Seite eines DIN A 4 Blattes, längs), worauf wir dann auch die Fristen notieren und bei Bedarf der Chef dann darauf auch seine Verfügungen ankreuzt wie Kopie Mandant, Wiedervorlage für ... etc.
5. dann werden die Fristen noch im Kalender not.
6. die Post geht von Chef zu Chef
7. die Post kommt zu uns, wir suchen die Akten dazu raus und je nach Verfügung erledigen wir das, was wir können und sonst kommen die Eingänge mit den Akten zum Chef (vorher werden die Fristen, wenn es welche gibt, noch in der Akte vermerkt, und wenn ein EB wegzufaxen ist, füllen wir das mit Ort und Datum aus und faxen das dann weg (wenns denn unterschrieben ist:) ))

Und das war es dann mit der Post... :)

Schönen Freitag noch und schon mal eine schönes Wochenende...

Grüße aus Berlin

IWiWi
tiko73

#92

06.02.2010, 16:41

Ich liebe ja auch die Frage (am besten von allen 5 RAe gleichzeitig), ob was für sie dabei ist, wenn ich noch mit dem Stapel geschlossener Umschläge da sitze und gerade den Brieföffner in die Hand genommen habe :-)
Klar, ich seh schon im Umschlag, für wen das ist :roll: ;-)
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Pepsi
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#93

06.02.2010, 17:00

ja genau, oder man grabbelt gleich in dem gerade ausgepackten Stapel herum, damit man ja nichts verpasst. Und die Kontoauszüge müssen natürlich auch sofort angeguckt werden.
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Gonci
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#94

12.07.2010, 13:02

Bei uns kommt kein Eingangstempel aufs Empfangsbekenntnis. Nur ein Kanzleistempel und auf die Anlagen ein Eingangsstempel. Alles andere, (Ort, Datum) füllt der RA aus und dann faxen wir es weg :)
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DaNoRe
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#95

20.07.2010, 00:08

BabyBen hat geschrieben:Mädels ein paar Privilegien müssen wir Anwälte auch haben..

erm... darf ich "MÄDEL" mir unterwürfigst die Anmerkung erlauben, dass dieses "Mädels"...


... MEEEGAA ARROGANT....


klingt??? Dankö...

und zum Thread: wenn Cheffe Post VOR der Vorbearbeitung sehen möchte, dann macht er es, wie meiner: einfach PRÄSENT sein, wenn der Postmann zweimal klingelt..
:auslach Man wird alt wie 'ne Kuh und lernt immer dazu :wink:
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#96

20.07.2010, 00:14

Gonci hat geschrieben:Bei uns kommt kein Eingangstempel aufs Empfangsbekenntnis. Nur ein Kanzleistempel und auf die Anlagen ein Eingangsstempel. Alles andere, (Ort, Datum) füllt der RA aus und dann faxen wir es weg :)
Unsere Regel ist: Post öffnen, Eingangs- und Kanzleistempel aufs EB und auf die anhängenden Schriftstücke, Fristen notieren, Kopie von allem scannen und per Mail an Mandant, EB vom Chef unterschreiben lassen und EB DIREKT zurück per Fax oder Justizboten....
:auslach Man wird alt wie 'ne Kuh und lernt immer dazu :wink:
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#97

20.07.2010, 08:11

bei uns kommt nur der stempel aufs urteil (klebezettel) und der kanzleistempel aufs EB...das unterschreibt der RA dann mit entsprechendem Datum, wann er es bearbeitet...in der regel ist das noch der selbe tag...und wenn ich die mappe zurückbekomme, direkt per fax ans gericht zurück....
BabyBen

#98

20.07.2010, 09:26

DaNoRe hat geschrieben:erm... darf ich "MÄDEL" mir unterwürfigst die Anmerkung erlauben, dass dieses "Mädels"...


... MEEEGAA ARROGANT....


klingt??? Dankö...
Okay klingt vielleicht hier im Forum arrogant, ist aber in unserer Kanzlei (vielleicht aufgrund regionaler Eigenheiten) Gang und Gebe und gar nicht böse oder abwertend gemeint. Wer mir Arroganz vorwirft, der kennt mich im wahren Leben nicht.
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kaffeefreund
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#99

14.12.2010, 11:42

Ich habe beim Durchstöbern des Forums gerade zufällig diesen Thread entdeckt und bin doch ziemlich erstaunt, wie verbreitet es wohl ist, Urteile und EBs NICHT zu stempeln. Okay, letztlich darf jeder Anwalt selbst entscheiden, wie das in seiner Kanzlei gehandhabt wird, komisch finde ich es trotzdem.

Ich persönlich finde es selbstverständlich, grundsätzlich ALLE eingehende Post zu stempeln (mal abgesehen von "formlos" eingeworfenen Originalen ohne Anschreiben, da kommt dann ein postit mit Eingangsstempel drauf).

Als Argumentationshilfe gebe ich folgendes zu bedenken: Was macht Ihr denn mit Postzustellungen, die den EBs ja rechtlich gleichstehen? Bittet Ihr den Briefträger auch, das Datumsfeld auf dem gelben Umschlag nochmal frei zu lassen, bis Cheffe den Brief auf dem Tisch hat?? Da könnt Ihr die Fristen schließlich auch nicht "strecken", also muss für die EBs grundsätzlich das gleiche gelten.

Ausnahmen darf es natürlich geben, z. B. auch in der Urlaubszeit. Und ich hab auch kein Problem damit, wenn der Chef vorher ausdrücklich darum bittet, ein Urteil nicht sofort zu stempeln, um noch ein paar Bonustage für die Frist zu erhalten. Aber das sollte doch wirklich die Ausnahme sein und nicht der Normalfall.

:senf
;-)
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skugga
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#100

14.12.2010, 12:08

kaffeefreund hat geschrieben:Ich habe beim Durchstöbern des Forums gerade zufällig diesen Thread entdeckt und bin doch ziemlich erstaunt, wie verbreitet es wohl ist, Urteile und EBs NICHT zu stempeln. Okay, letztlich darf jeder Anwalt selbst entscheiden, wie das in seiner Kanzlei gehandhabt wird, komisch finde ich es trotzdem.

Ich persönlich finde es selbstverständlich, grundsätzlich ALLE eingehende Post zu stempeln (mal abgesehen von "formlos" eingeworfenen Originalen ohne Anschreiben, da kommt dann ein postit mit Eingangsstempel drauf).

Als Argumentationshilfe gebe ich folgendes zu bedenken: Was macht Ihr denn mit Postzustellungen, die den EBs ja rechtlich gleichstehen? Bittet Ihr den Briefträger auch, das Datumsfeld auf dem gelben Umschlag nochmal frei zu lassen, bis Cheffe den Brief auf dem Tisch hat?? Da könnt Ihr die Fristen schließlich auch nicht "strecken", also muss für die EBs grundsätzlich das gleiche gelten.

Ausnahmen darf es natürlich geben, z. B. auch in der Urlaubszeit. Und ich hab auch kein Problem damit, wenn der Chef vorher ausdrücklich darum bittet, ein Urteil nicht sofort zu stempeln, um noch ein paar Bonustage für die Frist zu erhalten. Aber das sollte doch wirklich die Ausnahme sein und nicht der Normalfall.

:senf
;-)
Mit Verlaub, aber hinsichtlich der EBs ist das einfach Unfug. Wie auch Dir bekannt sein dürfte, ist ein EB eine Urkunde, mit der der RA bestätigt, ein Schriftstück entgegengenommen zu haben mit dem Willen, es gegen sich gelten zu lassen. Sprich, es ist völlig Jacke wie Hose, wann dieses Schriftstück in der Kanzlei eingegangen ist (was man ja gerne per Eingangsstempel dokumentieren kann) - auf dem EB hat ausschließlich das Datum was zu suchen, an dem der RA höchstpersönlich Kenntnis von dem dazugehörigen Schriftstück erhalten hat. Und das hat nix mit Fristenschieberei zu tun, sondern ist Sinn und Zweck eines EBs.

Dass es dazu Rechtsprechung noch und nöcher gibt, dürfte bekannt sein. Als ebenso bekannt setze ich die Suchfunktion dieses Forums voraus, das Thema wurde hier auch bereits bis zum Erbrechen abgehandelt und eben diese Rechtsprechung bereits mehrfach zitiert. Um das nicht erneut zu wiederholen hier nochmals der Link, den ich zig Seiten weiter vorne in diesem Fred auch schon mal benannt hatte.

http://www.foreno.de/viewtopic.php?p=627405#627405" target="blank
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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