Vollmacht nicht beigefügt - Gegner bemängelt dies

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Schneeweißchen
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#1

16.07.2010, 08:44

Hallo,

wir haben eine Firma im Auftrag unsers Mandanten abgemahnt.
Der gegnerische Anwalt schrieb zurück, dass er die Abmahnung nicht akzeptiert, da wir keine schriftliche Vollmachtsurkunde unseres Mandanten mit übersandt haben.
Es reicht doch aber „entsprechende Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert“, oder?

LG M-BS
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LuzZi
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#2

16.07.2010, 08:46

Bei einer Abmahnung muss die Vollmacht im Original beigefügt sein.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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misspinky1984
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#3

16.07.2010, 08:49

m.E. muss bei einer Abmahnung die Vollmacht im Original beigefügt sein!
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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Curry
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#4

16.07.2010, 09:23

Richtig, dies aufgrund § 174 BGB.

Siehe auch hier ein Beitrag: http://www.law-blog.de/193/die-abmahnung-reloaded/" target="blank
Curry

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#5

16.07.2010, 13:02

Dem kann ich nur zustimmen.

Wenn ihr die Vollmacht im Original noch nicht vom Mandanten habt, dann die Kopie beifügen und darauf hinweisen, dass die Originalvollmacht umgehend nachgereicht wird.
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Summerof77
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#6

16.07.2010, 13:15

Ist zwar ein strittiger Punkt in der Rechtssprechung, würde ich der guten Ordnung halber auch beifügen.
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
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