Öffnungszeiten

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
mira
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#1

15.03.2010, 15:14

Hallo zusammen,

eventuell kennt ihr die Situation und habt einen Rat:

Ich werde mit meinem Chef in Kürze eine Einzelanwaltskanzlei eröffnen. Das Büro wird von uns nicht regelmäßig besetzt, will heißen, ich arbeite zwar geringfügig mit, aber nur an einzelnen Tagen und zu unterschiedlichen Zeiten, nach Absprache. Für Cheffe gilt das erst recht, zumal er zu Gerichtstermin etc unterwegs ist.

Für das Telefon, Rufumleitung etc werden wir wohl ne vernünftige Lösung finden.

Probem sind allerdings die Büroöffnungszeiten. Post geht zwar zu, da es im Haus eine zentrale Postannahmestelle bis mittags gibt. Aber das Büro ist eben nur unregelmäßig besetzt. Ein Mandant, der mal eben vorbeischauen will mit irgendeiner Frage, wird dann im Zweifel vor verschlossenem Büro stehen und uns nur telefonisch erreichen.

Nun die Frage, welche Angaben sollen wir im Briefkopf machen!?!?
Auf jeden Fall sicher der Hinweis "Termine nur nach telefonischer Vereinbarung".
Aber was sagt man zu den Öffnungszeiten? Gibt es überhaupt eine Pflicht, hierzu etwas zu sagen? Eventuell siehts ja blöd aus, wenn man zu Bürozeiten gar nix schreibt, aber noch blöder ists wohl, wenn da irgendwelche Zeiten genannt werden und dann zu besagten Zeiten mal keiner anzutreffen ist...

Kennt ihr das Problem evtl aus Eurer Kanzlei und wie habt ihr es gelöst?

Zweite Frage wäre, ob spätestens dann, wenn Mandant anruft, Telefonat nicht angenommen werden kann und er an den AB oder die Mailbox weiter geleitet wird, ein Hinweis erfolgen muss, zu welchen genaueren Zeiten er mit einem Rückruf rechnen kann oder jemanden im Büro erreichen? Also: Wenn der Anwalt regulär von montags bis donnerstags arbeitet und der Mandant am Freitag anruft, sollte der Anrufer eben wissen, dass außer in Notfällen der Rückruf erst am Montag erfolgt. Aber muss dann auch ne Uhrzeit genannt werden oder reicht der Hinweis "von montags bis donnerstags". Wenn man bei dem Text zb ansagen würde "bis 18.00 Uhr" und von "Bürozeiten" spricht, vermutet der Mandant evtl zu unrecht, dass er dann jemanden persönlich antreffen kann?

Das alles hängt wohl mit der grundlegenden Frage zusammen, ob es überhaupt die Pflicht eines Anwalts gibt, PERSÖNLICH oder in Vertretung durch eine Mitarbeiterin OHNE vorherige Terminvereinbarung zu bestimmten Zeiten im Büro (IMMER) anzutreffen zu sein.

Ich hoffe, die Fragen waren verständlich. :wink: Wäre super, wenn ihr dazu Infos und Tipps hättet.

LG Mira
vanessa
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#2

15.03.2010, 15:51

Auf den Briefkopf würde ich an Eurer Stelle keine Öffnungszeiten vermerken. Unsere Kanzlei hat bspw. feste Öffnungszeiten, diese sind aber nicht auf dem Briefkopf vermerkt, sondern auf unserem Firmenschild sowie werden diese auf dem AB bekannt gegeben.

Auf einem Anrufbeantworter sollte eigentlich ja auch mitgeteilt werden, wie ein Rechtsanwalt bzw.das Büro erreichbar ist. Dies ist doch aber auch kein Muss.
boylux
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#3

15.03.2010, 16:13

Also ich würde auf jeden Fall die Öffnungszeiten - soweit sie in Ordnung sind - den Mandanten mitteilen.
Liseken
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#4

15.03.2010, 16:19

Hallo,
bei uns ist es ähnlich. Wir haben drei Anwälte, von denen einer mindestens vormittags da ist und mich als Azubi. Wir haben an der Tür 09Uhr - 13Uhr /14-17Uhr stehen, aber an den Tagen, an denen ich Schule oder Urlaub habe, ist dann nachmittags auch keiner hier. Es kommt vielleicht einmal im halben Jahr vor, dass sich nen Mandant beschwert, weil er vor verschlossener Tür stand, also relativ übersichtlich. :)
Auf dem AB haben wir die selben zeitlichen Angaben. Wir geben nicht zeitlich an, wann der Mandant einen Rückruf erwarten kann, versuchen aber natürlich schnellstmöglich zurückzurufen, ist ja klar.
Aber ich denke nicht, dass ein Hinweis auf die Öffnungszeiten verpflichtend ist. Nach einiger Zeit werden eure Mandanten auch wissen, dass sie bei euch lieber nur nach Termin kommen sollten (so ist es zumindest bei uns), weil eben nicht immer jemand da ist.
Das funktioniert bei uns eigentlich ganz gut.
RAsunny
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#5

15.03.2010, 17:57

hey,

bei mir ist es so, dass ich Montag-Donnerstag von 9-14 uhr arbeite... das steht bei uns auch draußen an der Tür so dran. Mandanten erreichen mich dann in der Zeit telefonisch oder persönlich. In der Zeit danach geht entweder meine Chefin ans Telefon (höchst selten) oder wir stellen aufs Anwaltssekretariat um. Die nehmen unsere Anrufe in unseren Namen entgegen und schicken uns per Mail eine kurze Info. Wir bekommen eh nicht so viele Anrufe.

Das klappt richtig gut.

und beschwert hat sich bis jetzt keiner
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#6

16.03.2010, 19:43

Wir haben auf dem Briefbogen auch keine Öffnungszeiten angegeben.
"Laufverkehr" in dem Sinne haben wir auch so gut wie gar nicht. Somit dürfte es mehr als
selten sein, dass bei uns mal einer vor verschlossenen Türen steht.

Ich selbst bin auch nur von 10-14 Uhr im Hause an bestimmten Tagen. Wenn ich nicht im
Büro bin und der Chef Termine außer Haus hat, ist das Büro dicht.

Einen Anrufbeantworter haben wir nicht. Entweder stellen wir das Telefon auf das Handy
vom Chef um oder aber auf das Anwaltssekretariat. Somit geht kein Anruf ins Leere.
L.G. Chrissy
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#7

16.03.2010, 22:01

Bei uns stehen auch keine Öffnungszeiten auf dem Briefkopf.

Vor einigen Jahren, als ich noch alleinige Angestellte und in der Zeit von 9 bis 12 Uhr im Büro war, gab es keine Probleme mit den Mandanten, die evtl. vor verschlossenen Türen standen. Auf dem Kanzleischild stand: Hauptbürozeit 9 bis 12 Uhr.

Einen AB haben wir auch. Dort heißt es aber nur, dass wir das Gespräch derzeit nicht persönlich annehmen können und zurückrufen werden.
Gruß Anja
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#8

12.04.2010, 10:59

Also wir haben die Öffnungszeiten nur aufm AB. Und wenn sich was ändert, wird der halt kurz geändert, aber nur wenn es einen ganzen Tag betrifft, falls die KAnzlei wirklich zu hat.

Wenn ich mal früher gehe, dann ist halt die Kanzlei geschlossen. Aber unsere Mandanten verstehen dass dann auch. Und die meisten wissen, dass die Chefin zu den und den Zeiten da ist oder rufen vorher an.

Ich würde an eurer Stelle keine "zwingenden " Zeiten hinschreiben. Sondern dann eben das offen lassen und dann hat der Mandant halt mal Pech gehabt. Wenn er vorher anruft, könnte er das abklären
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Gonci
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#9

08.07.2010, 08:51

Ich würde mir einfach mal Gedanken machen, wie man das regeln könnte. Aber die Öffnungszeiten müssen auf dem Birefkopf vermerkt sein, meiner Meinung nach. Stell dir mal vor, du bist Mandant. :| Ihr solltet euer Büro wenigstens regelmäßg besetzen.
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#10

08.07.2010, 09:04

Wir haben auch keine Öffnungszeiten auf dem Briefkopf. wir haben keine Laufmandantschaft und Termine werden nur nach telefonischer Vereinbarung vergeben. Es kam bislang auch nicht vor, dass irgendein Mandant mal so eben auf der Matte stand - liegt aber vermutlich an unserem Mandantenstamm :mrgreen:
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

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