Originale von Gericht vernichtet!

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Engess
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#1

18.02.2010, 16:36

Hallo zusammen,

folgendes Problem: Wir haben bei Gericht in der mündlichen Verhandlung Tshirts unserer Mandantin vorgelegt. Es waren geliehene Originale von der Mandantin, um zu beweisen, dass unser Gegner Fälschungen verkauft. Verfahren ist nun abgeschlossen und das liebe Gericht hat die Original Tshirts vernichten lassen. Angeblich ging ein Schreiben an uns mit einer Fristsetzung. Wir haben aber kein Schreiben bekommen. Ich hab die Posteingangslisten durchgeschaut, in dem Zeitraum als es hätte da sein sollen, ging bei uns nix ein.

Kann das Gericht das überhaupt? Die Sachen vernichten? Die Anlagen, die man bei Gericht einreicht, bekommt man ja auch zurück geschickt nach § 33 I GAZI. Was ist das für ein Gesetz? Im Internet habe ich nichts gefunden. Vielleicht bringt uns das ja in der Kanzlei weiter, was man vernichten darf und was nicht.

Vielen Dank für Eure Hilfe.
gkutes

#2

18.02.2010, 17:29

ach du grüne Neune... Also bei uns ist es so 50/50, ob wir die Anlagen zurückbekommen oder nicht. Wenn es noch in einen Umschlag passt, dann wird es verschickt. Wenn es mehr ist, dann bekommen wir auch immer nur einen Schriebs mit Fristsetzung - wenn man sich nicht rührt, dann wird vernichtet.

Aber bei uns ist es natürlich immer nur Papier(!), außerdem Kopien
cjdenver
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#3

18.02.2010, 17:39

hab noch nie gehabt dass das gericht irgendwelche anlagen zurückschickt. wann soll denn das gelten, für normale verfahren? da wandert unser kram glaub ich grundsätzlich immer in die gerichtsakte...
***

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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
Maximum
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#4

18.02.2010, 19:26

Was ist das für ein Gesetz?
Das würde mich auch mal interessieren?!!

Die Anlagen, die man bei Gericht einreicht, bekommt man ja auch zurück geschickt nach § 33 I GAZI.
Stimmt wenn es sehr viele sind und das Gericht "Stauraum" sparen möchte.

Bei nicht Papieranlagen wurden wir auch immer vom Gericht aufgefordert mitzuteilen ob wir diese zurückhaben möchten, allerdings manchmal unter Kostentragung durch uns. (Waren auch rieeeesige Pakete).
Angeblich ging ein Schreiben an uns mit einer Fristsetzung.
Ich schätze wenn dass das Gericht so gemacht hat, dann ist die Vernichtung auch okay. (Ein Anwalt darf das ja auch mit seinen Handakten so machen). Nur blöd, dass der Schrieb nicht bei euch angekommen ist!
cosmicmoon
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#5

18.02.2010, 19:49

Düsseldorf schickt bspw. immer Päckchen und München fordert rigeros auf. Was nicht abgeholt wird, wird vernichtet.

Das steht bestimmt in keinem Gesetz, sondern eher in den gerichtsinternen Durchführungsverordnungen :-)
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