Bestätigungsschreiben gegenzeichnen lassen

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pontifex
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#1

11.02.2010, 19:07

Hi Leute,
hab mal ne Frage an Euch zur Praxis.

Es sollte wohl so sein, dass die Vollmacht und sofern vorhanden auch die AGB der Kanzlei unterzeichnet werden.

Macht ihr dann zusätzlich noch ein Bestätigungsschreiben was auch nochmal vom Mandanten unterschrieben wird?

Oder wann ist Eure Vorgehensweise dabei?

Danke!

LG
PM
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Lämmchen
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#2

11.02.2010, 20:06

Ein richtiges Bestätigungsschreiben gibt es bei uns generell nicht. Die Vollmacht wird ja im Original zur Akte genommen, so dass wir ja etwas in der Hand haben.

AGB's haben wir nicht, lediglich bei ausländischen Mandanten wird ein Engagement letter gefertigt, in dem genau steht, worin eigentlich der Auftrag für den Anwalt besteht. Dieses Schreiben wird von vom Anwalt und Mandanten gegengezeichnet und zur Akte genommen.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
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sunshine24
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#3

11.02.2010, 20:34

Macht ihr dann zusätzlich noch ein Bestätigungsschreiben was auch nochmal vom Mandanten unterschrieben wird?
Nö, machen wir auch nicht. Wir lassen nur eine Vollmacht und unsere Mandatsbedingungen unterschreiben ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Sonja75
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#4

11.02.2010, 21:20

Man könnte auch zwei Vollmachten hinschicken, mit dem Hinweis: das die eine bei den Akten des Rechtsanwalts bleibt. Wir machen sowas auch nicht, sondern kopieren diese.
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#5

11.02.2010, 21:24

Man könnte auch zwei Vollmachten hinschicken, mit dem Hinweis: das die eine bei den Akten des Rechtsanwalts bleibt. Wir machen sowas auch nicht, sondern kopieren diese.
Und was passiert mit der anderen Vollmacht? Bleibt die beim Mandanten? Bei der Vollmacht ist das m. E. Schwachsinn, das machen wir nur bei den Mandatsbedingungen, so dass auch der Mandant ein Exemplar hat mit unserer Unterschrift ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Gruftie
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#6

11.02.2010, 21:28

Und was passiert mit der anderen Vollmacht? Bleibt die beim Mandanten? Bei der Vollmacht ist das m. E. Schwachsinn
Eigentlich schon, denn man kann ja die Vollmacht für die Akte kopieren, wenn man das Original wegschickt...
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#7

11.02.2010, 22:01

Eigentlich schon, denn man kann ja die Vollmacht für die Akte kopieren, wenn man das Original wegschickt...
Genau, so machen wir das auch ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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