Hi Leute,
hab mal ne Frage an Euch zur Praxis.
Es sollte wohl so sein, dass die Vollmacht und sofern vorhanden auch die AGB der Kanzlei unterzeichnet werden.
Macht ihr dann zusätzlich noch ein Bestätigungsschreiben was auch nochmal vom Mandanten unterschrieben wird?
Oder wann ist Eure Vorgehensweise dabei?
Danke!
LG
PM
Bestätigungsschreiben gegenzeichnen lassen
- Lämmchen
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2916
- Registriert: 29.04.2009, 11:04
- Beruf: Gepr. ReFaWi
- Software: Ikaros
Ein richtiges Bestätigungsschreiben gibt es bei uns generell nicht. Die Vollmacht wird ja im Original zur Akte genommen, so dass wir ja etwas in der Hand haben.
AGB's haben wir nicht, lediglich bei ausländischen Mandanten wird ein Engagement letter gefertigt, in dem genau steht, worin eigentlich der Auftrag für den Anwalt besteht. Dieses Schreiben wird von vom Anwalt und Mandanten gegengezeichnet und zur Akte genommen.
AGB's haben wir nicht, lediglich bei ausländischen Mandanten wird ein Engagement letter gefertigt, in dem genau steht, worin eigentlich der Auftrag für den Anwalt besteht. Dieses Schreiben wird von vom Anwalt und Mandanten gegengezeichnet und zur Akte genommen.
Liebe Grüße
Das Lämmchen
Das Lämmchen
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3858
- Registriert: 08.06.2007, 11:33
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Baden-Württemberg
Nö, machen wir auch nicht. Wir lassen nur eine Vollmacht und unsere Mandatsbedingungen unterschreiben ...Macht ihr dann zusätzlich noch ein Bestätigungsschreiben was auch nochmal vom Mandanten unterschrieben wird?
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3858
- Registriert: 08.06.2007, 11:33
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Baden-Württemberg
Und was passiert mit der anderen Vollmacht? Bleibt die beim Mandanten? Bei der Vollmacht ist das m. E. Schwachsinn, das machen wir nur bei den Mandatsbedingungen, so dass auch der Mandant ein Exemplar hat mit unserer Unterschrift ...Man könnte auch zwei Vollmachten hinschicken, mit dem Hinweis: das die eine bei den Akten des Rechtsanwalts bleibt. Wir machen sowas auch nicht, sondern kopieren diese.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
- Gruftie
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2433
- Registriert: 07.02.2007, 09:33
- Beruf: Renofachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Berlin
Eigentlich schon, denn man kann ja die Vollmacht für die Akte kopieren, wenn man das Original wegschickt...Und was passiert mit der anderen Vollmacht? Bleibt die beim Mandanten? Bei der Vollmacht ist das m. E. Schwachsinn
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3858
- Registriert: 08.06.2007, 11:33
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Baden-Württemberg
Genau, so machen wir das auch ...Eigentlich schon, denn man kann ja die Vollmacht für die Akte kopieren, wenn man das Original wegschickt...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!