ich habe mir die letzten Seiten jetzt nicht alle durchgelesen.. ich persönlich finde es aber sinnvoll (wir sind schließlich auch Dienstleister), dass das Telefon auch in der Mittagspause besetzt ist.
Es gibt ja viele Leute, die einfach nur in der Mittagspausenzeit anrufen können und wenn dann noch der AB dran geht, ist das doch ärgerlich.
Mich persönlich ärgert es auch immer, wenn ich in anderen Kanzleien anrufe und da ein AB ran geht.. Zumal ein solcher vielmehr Arbeit macht. Man muss ihn abhören, Nummern notieren (währenddessen gehen evtl bereits neue Anrufe ein), zurückrufen etc.. Anrufbeantworter fürs Wochenende finde ich ok (wobei wir da auch eine Notfallnummer angegeben haben [für Haftsachen etc]; ein Anwalt ist also immer erreichbar)
je nach Bürogröße (ab 2 Mitarbeitern) dürfte es kein Problem sein, dass telefon durchgehend besetzt zu halten. Es müssen ja nicht alle gleichzeitig in die Pause.. meine Meinung..
Mittags Telefondienst
- anne1982
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Ich kann ja nur für mein Büro sprechen; bei uns wäre es absolut unnötig, das Telefon in der Mittagspause zu besetzen. Es bei uns soooo selten, dass jemand um die Mittagszeit anruft. Die meisten Mandanten wissen sowieso, dass einer der Chefs nur von 12 bis Mittag da ist und der andere meist erst ab 15 Uhr.
Bei uns liegt es daran, dass der Chef im gleichen Haus wohnt und seine Wohnung mit der Telefonanlage im Büro vernetzt ist. Damit er dann auf seinem Privattelefon nicht gestört wird, werden dann fluchs unsere Durchwahlen durchgegeben - wohlgemerkt zu 98 % für private Zwecke.
Das ist halt ein Punkt, der mich tierisch an
. Klar, dass hier und da mal private Dinge anfallen, die die Angestellten dann schnell tippen, aber meiner Meinung nach darf so etwas nicht Überhand nehmen; und das "tut" es bei uns.
Bei uns liegt es daran, dass der Chef im gleichen Haus wohnt und seine Wohnung mit der Telefonanlage im Büro vernetzt ist. Damit er dann auf seinem Privattelefon nicht gestört wird, werden dann fluchs unsere Durchwahlen durchgegeben - wohlgemerkt zu 98 % für private Zwecke.
Das ist halt ein Punkt, der mich tierisch an
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Na fein. Es gibt aber auch unendlich viele Dinge, die ich nur in der Mittagspause erledigen kann (mal ganz davon abgesehen, dass das eine Pause ist, auf die ich ein Recht habe und auf die ich auch bestehe) - und nu?Schnuffi hat geschrieben:Es gibt ja viele Leute, die einfach nur in der Mittagspausenzeit anrufen können und wenn dann noch der AB dran geht, ist das doch ärgerlich.
Ich stehe nach wie vor auf dem Standpunkt, dass die wenigsten Sachen so wichtig sind, dass man sie unbedingt zwischen 13 und 15 Uhr mittags seinem Anwalt erzählen müsste.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Außerdem: Wenn der Mandant nur in der Mittagspause Zeit hat. Wo ist das Problem wenn er auf den AB spricht und um Rückruf nach Feierabend bittet (ggf. halt in der Mittagspause am nächsten Tag)?Ich stehe nach wie vor auf dem Standpunkt, dass die wenigsten Sachen so wichtig sind, dass man sie unbedingt zwischen 13 und 15 Uhr mittags seinem Anwalt erzählen müsste.
Bei uns rufen zur Mittagszeit auch nicht viele an und wenn die meisten legen auf. Wer auflegt hat nichts wichtiges zu erzählen.
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Da mußte ich jetzt schmunzelnZumal ein solcher vielmehr Arbeit macht. Man muss ihn abhören, Nummern notieren
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Bei uns ist auch der AB an in der Mittagspause von 12 bis 14 Uhr. 1. brauen wir auch mal Pause, 2. bin ich froh, wenn das Telefon mal schweigt und 3. wird wohl jeder, dem irgendwas wichtig ist, nach 14 Uhr nochmals anrufen.
Wir sind zwar Dienstleister, aber wir sind keine Sklaven der Mandanten.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Das ist richtig, ich finde dennoch, dass man den Mandanten, die arbeiten und vielleicht nur während der Mittagszeit haben anzurufen, auch eine entsprechende Möglichkeit einräumen sollte..Wir sind zwar Dienstleister, aber wir sind keine Sklaven der Mandanten.
Zumeist ist es ja auch so, dass diese nicht zwingend den Chef brauchen, sondern sich viele Dinge auch mit den Angestellten erledigen lassen.. Ich selbst komme auch nur in der Mittagspause (sofern ich dazu den komme) dazu Dinge zu erledigen und es nervt mich echt an, wenn da ein AB ran geht.. Wenn ich aus habe, haben die meisten dann auch schon wieder zu.. Aber ist halt ansichtssache.
mit Nummer notieren, meinte ich die Nummer, die der Anrufer auf dem AB hinterlässt.. Wieso sollte ich eine notieren, die ich anrufe?
Meines Erachtens ist AB nicht zeitgemäß (außer vielleicht bei Kanzleien mit einem Anwalt und einer Angestellter), ansonsten sollte eine dauerhafte Besetzung aus meiner Sicht - die teilweise auch sehr cheflastig ist - möglich sein..
Bitte nicht dafür steinigen, ist halt meine Ansicht..
- Soenny
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Ist ja auch ok, macht ja auch jede Kanzlei, wie es am besten ins Konzept paßt. Bei uns bekommen Mandanten auch vormittags Termine, wenn es geht und keine Gerichtstermine sind, die bekommen auch nach 18 Uhr einen Besprechungstermin, der Chef fährt auch schon mal hin (wir haben überwiegend Unfallsachen und wenn einer wirklich schwer verletzt wurde und eben nicht zu uns kommen kann), es gibt auch Mittagstermine in der Kanzlei, aber das sind wirklich Ausnahmen und der AB bleibt in der Pause an. Chef braucht seine Ruhe und selbst wenn ich da bin (Kollege macht seine 2 Stunden), habe ich was zu tun und ohne Telefon geht es nun mal besser.
Und nach wie vor bin ich der Meinung, daß auch Mandanten sich nach unseren Öffnungszeiten richten können, machen sie beim Arzt auch im Normalfall.
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bei uns läuft der ab während der pause. wofür ich auch sehr dankbar bin, da das telefon ansonsten im sekundentakt klingelt.
zudem sind die anwälte während der mittagspause auch außer haus von daher würde es nichts bringen, wenn wir während unserer pause auch telefondienst schieben würden. mal ganz abgesehen davon, dass vielleicht 3 anrufe in der zeit kommen, von denen nicht einer auf den ab spricht.
zudem sind die anwälte während der mittagspause auch außer haus von daher würde es nichts bringen, wenn wir während unserer pause auch telefondienst schieben würden. mal ganz abgesehen davon, dass vielleicht 3 anrufe in der zeit kommen, von denen nicht einer auf den ab spricht.
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In meiner Ausbildungskanzlei war das so geregelt, dass es einen "Mittagsdienst" gab. Der wurde zwischen allen Angestellten (Azubi bis Burüvorsteher) abgewechselt. Da wir fast 20 Sekretärinnen waren, kam man einmal im Monat dran. Tauschen ging natürlich auch.
Damals wars nur etwas blöde, dass man den Telefondienst am Empfang machen musste. So musste man um 12 dann mit seiner Arbeit für eine Stunde "umziehen". Etwas nervig.
In meiner jetzigen Kanzlei ist es so, dass
- entweder die Chefin hingeht
- der AB dran ist, jedoch mit Möglichkeit eine Nachricht zu hinterlassen. Dieser AB geht auch hin, falls ich telefoniere.
Habe ja nun beide Varianten kennengelernt und muss sagen, dass ich den AB bevorzuge. Der Mandant kann zu dieser Zeit eh meist nicht mit dem Anwalt sprechen und ob ich das nun so ausrichte oder über den AB mache, ist grad egal.
Damals wars nur etwas blöde, dass man den Telefondienst am Empfang machen musste. So musste man um 12 dann mit seiner Arbeit für eine Stunde "umziehen". Etwas nervig.
In meiner jetzigen Kanzlei ist es so, dass
- entweder die Chefin hingeht
- der AB dran ist, jedoch mit Möglichkeit eine Nachricht zu hinterlassen. Dieser AB geht auch hin, falls ich telefoniere.
Habe ja nun beide Varianten kennengelernt und muss sagen, dass ich den AB bevorzuge. Der Mandant kann zu dieser Zeit eh meist nicht mit dem Anwalt sprechen und ob ich das nun so ausrichte oder über den AB mache, ist grad egal.
- Master24
- Kennt alle Akten auswendig
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- Registriert: 06.04.2006, 23:16
- Beruf: ReFa | Team Coordinator | LL.B.
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Wir sind eine Bürogemeinschaft mit 4 Anwälten auf 2 Angestellte, 3 Anwälte auf mich. Ich und meine Kollegin wechseln uns ab, zunächst gehe ich in die Pause, danach sie. Klare Verteilung (bin ja auch meist früher da oder gar nicht in der Pause *g*)
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -