Internetzugang einschränken für Azubi

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BabyBen

#31

13.10.2009, 10:57

Bei uns dürfen alle Mitarbeiter die Insolvenzverwalter-Anderkonten einsehen. Alles andere ist affig und würde die Arbeit nur erschweren.

Den Kontenstand der anderen Konten kennen nur die Chefs und eine Mitarbeiterin, die für die Buchhaltung zuständig ist. Und soll ich Euch etwas sagen, solange mein Geld monatlich pünktlich rüber wächst, ist es mir auch ganz lieb so. Wieso soll ich mir den Kopf über Dinge zerbrechen, ohne deren Kenntnis ist viel besser schlafe.
fpoeschel
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#32

13.10.2009, 11:31

ich hätte ein ganz ganz großes problem, wenn ich nicht privat im internet surfen dürfte. ich habe sowas von wenig zu tun - die chefin lässt sich einfach nichts abnehmen. (sie ist ein kleiner kontrollfreak).

auch habe ich für die "wichtigen" bereiche im ra-micro keine freigabe, könnte also noch nicht mal buchen, habe dementsprechend auch keine einischten in buchhaltung, auf kontoauszüge oder ähnliches...


franzi
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Nasenbär
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#33

13.10.2009, 12:04

In unserer Kanzlei ist die Nutzung des Internets generell erlaubt; wir arbeiten auch sehr viel mit Internet (Recherchen, Banking etc.)

Zu Beginn des Ausbildungsjahres habe ich unserer neuen Azubine ganz klar gesagt, dass geschäftliche Nutzung des Internets jederzeit erlaubt ist; private Nutzung - wenn es denn sein muss - nur in den Pausen.
Dies hat zur Folge, dass unsere Azubine jede Mittagspause ununterbrochen im Internet ist (wkw und diverse Freundesseiten) und die Pausen nicht mit den übrigen Kollegen verbringt. Sie sitzt wirklich jede Pause von Beginn an bis die Stunde vorbei ist an ihrem PC und surft im Internet. Find ich persönlich etwas merkwürdig, aber sagen kann man da jetzt wohl nix mehr.
Dass sie aber keinerlei Interesse hat, in den Pausen mit Kolleginnen zu schwatzen oder gemütlich zusammenzusitzen (wie wir es tun) find ich schon sehr schade.
Moli
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#34

13.10.2009, 13:21

Bei uns ist das private surfen im Internet in der Mittagspause erlaubt. Das nutzt jeder mal mehr oder weniger. Ansonsten ist es jeder Zeit dienstlich erlaubt, auch für die Azubis. Das Online-Banking und die Buchhaltung ist mit Passwörtern gesperrt und kann nur von meiner Kollegin und mir genutzt werden. Meine Kollegin macht die Buchhaltung und die Überweisungen wenn ich nicht da bin. Im 2. Lehrjahr wird den Azubis die Buchhaltung erklärt und gezeigt, wie gebucht wird. Sodann können die Azubis auch einige Kontoauszüge selbst buchen, aber nur wenn meine Kollegin oder ich dabei sind. Das ist nur als reine Lernphase anzusehen.
LG Moli
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Kithara
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#35

13.10.2009, 18:29

Hallo Ihr Lieben,
ich habe mich gerade durch diese Diskussion gekämpft und schreibe nun auch etwas dazu. Wenn bei uns Azubis eingestellt werden, dann bekommen sie bevor sie auch nur einen Stift in die Hand nehmen von mir die unmißverständliche Rede, was ein Verstoß gegen die Schweigepflicht für Konsequenzen hat (nicht nur strafrechtlich!), sie werden genau über ihre Pflichten aufgeklärt und welche Erwartungen die Kanzlei sowohl in schulischen Dingen als auch in der praktischen Ausbildung an sie stellt. Welche Erwartungen im äußeren Erscheinungsbild, der regelmäßigen Körperpflege und den Umgangsformen gegenüber Mandanten an sie gestellt werden. Wir haben 4 Monate Probezeit. In dieser Zeit werden sie von allen genau beobachtet und beurteilt. Am Ende der Probezeit setzen sich alle (einschließlich Azubi und Chef) zusammen, und wir entscheiden, ob es Sinn macht die Ausbildung fortzusetzen. Entspricht ein Azubi nicht unseren Anforderungen, dann trennen wir uns von ihm - ganz einfach! Es stehen genug auf der Straße (ist aber noch nie bei uns vorgekommen;)) Wir haben weder die Zeit noch die Lust unsere Nerven zu strapazieren. Ist ein Azubi gut, wird er auch entsprechend angespornt, gefördert und gelobt. Gibt es Probleme, ist jeder einzelne von uns für die Azubis da. Regeln und ein gewisse Disziplin sind in diesem Beruf unabdingbar. Es gibt bestimmte Dinge die müssen laufen, da diskutiere ich auch nicht mit den Kindern! Beim Internet gibt es bei uns auch keine Mißverständnisse. Es wird beruflich uneingeschränkt genutzt und in der Mittagspause dürfen unsere Azubis das Internet privat nutzen. Von Anfang an wird ihnen klargemacht, dass das Handy während der Arbeitszeit ausgestellt zu sein hat. Keine SMS, keine privaten Telefonate. Dafür ist die Mittagspause da und - wir haben um 16.30 Uhr Feierabend - die Freizeit. Ich hätte es während meiner Ausbildung nicht gewagt und wäre auch nicht auf den Gedanken gekommen, irgentwelche privaten Sachen in der Kanzlei abzukaspern! Unsere Azubis haben Einblick in jeden Bereich der Kanzlei, einschließlich Konten und Buchungen. Im Rahmen der Erstellung von Kostenrechnungen wird ihnen gleichzeitig erklärt, dass ein Mitarbeiter das dreifache an Kostenrechnungsbeträge schreiben sollte, als sein Bruttogehalt beträgt. Das ist betriebswirtschaftlich von Wichtigkeit, denn nur dann rentiert sich ein Mitarbeiter. Ist ein Mitarbeiter nur für einen bestimmten Bereich in der Kanzlei zuständig und schreibt keine Rechnungen, dann muss das Team ihn mittragen. Anhand von Kontoständen, die mal nicht so toll aussehen, kann man dies auch wunderbar erklären mit allen Konsequenzen, die sich ergeben könnten: Entlassungen. Ich persönlich bin seit Jahren superstolz auf unsere Auszubildenden, auf die wirklich gute Arbeit die sie leisten und auch auf die Disziplin die sie an den Tag legen. Aber wie gesagt, sie bekommen von mir von vorn herein eine Ansage was Sache ist und welche Konsequenzen - für die sie selbst verantwortlich sind - drohen, wenn die Dinge nicht laufen.
LG Kithara
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#36

13.10.2009, 20:08

@Kithara: Absätze erleichtern das Lesen enorm!
Im Rahmen der Erstellung von Kostenrechnungen wird ihnen gleichzeitig erklärt, dass ein Mitarbeiter das dreifache an Kostenrechnungsbeträge schreiben sollte, als sein Bruttogehalt beträgt.
Für nen Azubi und Mitarbeiter überhaupt? Halte ich für ein sehr schlechtes System die Anwälte sind für den Umsatz verantwortlich keine Mitarbeiter und schon überhaupt keine Azubis. Ich bin entsetzt.
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#37

13.10.2009, 20:15

Im Rahmen der Erstellung von Kostenrechnungen wird ihnen gleichzeitig erklärt, dass ein Mitarbeiter das dreifache an Kostenrechnungsbeträge schreiben sollte, als sein Bruttogehalt beträgt. Das ist betriebswirtschaftlich von Wichtigkeit, denn nur dann rentiert sich ein Mitarbeiter. Ist ein Mitarbeiter nur für einen bestimmten Bereich in der Kanzlei zuständig und schreibt keine Rechnungen, dann muss das Team ihn mittragen.
Tschuldigung, aber größeren Blödsinn hab ich noch nicht gehört, nicht böse sein, aber ein Mitarbeiter oder wer auch immer, kann nur das abrechnen, was der RA bearbeitet hat und wenn der nicht in die Puschen kommt oder die Mandate einfach nicht da sind?

Und daß alle Kostenrechnungen bei euch auch bezahlt werden würde mich jetzt wundern, ist mit Sicherheit nicht der Fall und dann? Muß der Mitarbeiter dann eine Rechnung mehr schreiben in der Höhe, in der der Verlust oder Ausfall entstanden ist? Müssen die Mitarbeiter dann die Entnahmen der Rechtsanwälte sichern? Weil die schreiben ja keine Rechnungen.

Oha, den betriebswirtschaftlichen Nutzen von dem System erklär mir mal bitte ganz genau, das interessiert mich und sicher einige andere hier auch ;)
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Lena
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#38

13.10.2009, 20:34

Ja, das stimmt. Den Satz find ich erschreckend!!!
Es gibt in den meisten Büros ne Empfangsdame - deren Arbeit wird doch nicht geschmälert, sie wird doch nicht von andern mitgetragen, nur weil sie keine Rechnungen schreibt.
Oder ein Assessor - auch er schreibt keine REchnungen, aber die Arbeit ist für die meisten Kanzleien nicht unbedeutend!!
Oft ist es so, dass Rechnungen und Mahnungen auch nur von einigen wenigen auserwählten geschrieben werden. Aber die tragen doch damit nicht den ganzen Rest, deren Arbeit nicht weniger wichtig ist!!!
Sowas kann man sagen wenn man in Kundenaquise tätig ist - aber doch nicht in ner Kanzlei!

Generell find ich den offenen Internetzugang okay, wenn alles im Rahmen bleibt. Nur die Erfahrung zeigt leider, dass das allzu oft ausgenutzt wird. Nicht nur von Azubis. Bei vielen bekannten Firmen (auch einige Sparkassen oder Energieversorgern) sind teilweise schon die Server zusammengebrochen weil zuviel private E-Mails (Funmails) verschickt wurden. Da gab es jahrelang die Regel: Jeder kann Mail und INternet auch privat nutzen, es muss nur im Rahmen bleiben. Es blieb es nicht - Folge war, dass private Nutzung komplett verboten wurde. Und da sag ich dann nur: Selbst schuld!
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#39

13.10.2009, 20:41

Lena, da stimme ich Dir in allem voll und ganz zu!!! :daumen
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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#40

13.10.2009, 21:31

Es sind wirklich gute Antworten hier zu lesen und ich schließe mich der Meinung einiger hier an:
Azubis sind (auch wenn sie noch nicht 100% einsatzfähig sind) vollwertige Mitglieder der Kanzlei. Ihnen sollte soviel Kompetenz zugestanden werden, wie dem entsprechenden Verfahrensstand entspricht.
Für sie gelten die gleichen Anweisungen wie für eine Fachkraft, d. h. surfen im Internet tabu dann für alle nicht nur für einzelne.

Ich finde auch dass ein klärendes Gespräch für den Anfang mehr für das Arbeitsklima tut als ein sofortiges "aussperren". Wenn es wiederholt geschieht, dann muss man natürlich zu diesen Mitteln greifen.

Natürlich sollte ein Azubi nicht eher mit Bankgeschäften betraut werden, bis er soweit ist 2,5 - 3 Lehrjahr finde ich o.k. und ich finde auch o.k. wenn es nur unter Aufsicht passiert. Da ja die Buchhaltung wirklich ein sehr kritischer Bereich in jedem Unternehmen ist.

:shock: Und übrigens, dass sich der Azubi offensichtlich selbständig an das Löschen von Dateien im Verlauf ran macht, finde ich überhaupt nicht tragbar. Das sollte nur der Administrator der Kanzlei tun. Dann könnte sie ja gleich im Briefkasten die Post holen und dann im Schredder vernichten.
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