Besprechen des Anrufbeantworters

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
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Kathy
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#11

05.10.2009, 10:17

Bei uns durften die Mandanten aufsprechen. Ich finds furchtbar wenn ich irgendwo anrufe und kann mein Wissen nicht weitergeben. Hier im Büro (Versicherungsbüro) haben wir keinen AB, wenn keiner hingeht geht keiner hin. Find ich schrecklich.

Wenn ich wo anrufe hab ich was zu sagen und wills loswerden.
MfG Kathy

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Manfred Fisch
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#12

05.10.2009, 11:01

Wenn die Kanzlei das zulässt, dürfen Mandanten natürlich den AB besprechen.

Das Problem ist aber folgendes: Wenn ein Mandant eine Fristsache hat und auf den AB spricht, dass er den Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt, dann istd er Auftrag wirksam erteilt.

Wenn der Mandant nun extrem genuschelt hat, der AB aus Versehen gelöscht wurde oder aus einem sonstigen Grund der Anrufer nicht verstanden werden kann, dann hat der Anwalt ein Haftungsproblem. Aus diesem Grund sollte eine Kanzlei aus meiner Sicht nach Möglichkeit auf einen besprechbaren AB verzichten.
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
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Grübchen
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#13

05.10.2009, 11:19

Wir hatten in der alten Kanzlei oft Anrufe drauf wie "Anwalt hat mich Polizei festgenommen, komm vorbei" oder sehr gerne auch wurde vier bis fünmal angerufen um seine komplette Lebensgeschichte zu erzählen um am Ende die Frage zu stellen "Kann ich einen Termin vereinbaren?". In Familiensachen wurden gerne auch mal lautstarke Auseinandersetzungen quasi als "Beweis" für irgendwas aufgenommen. In 90% der Fälle war nix Gescheites dabei.

Nur um zu sagen "Ich wars oder ich Frau XY war es, ich rufe noch einmal an" ist es überflüssig.
LG Grübchen
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ellimorelli
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#14

05.10.2009, 16:44

danke, hab mich jetzt für eine variante entschieden.

Wo das steht, kann ich nicht sagen. Ich weis nur, dass die uns das damals gesagt hat. Finde aber persönlich, dass das jede Kanzlei selbst handhaben sollte.
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Herthamaus
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#15

07.10.2009, 10:33

Das Problem ist aber folgendes: Wenn ein Mandant eine Fristsache hat und auf den AB spricht, dass er den Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt, dann istd er Auftrag wirksam erteilt.

Wenn der Mandant nun extrem genuschelt hat, der AB aus Versehen gelöscht wurde oder aus einem sonstigen Grund der Anrufer nicht verstanden werden kann, dann hat der Anwalt ein Haftungsproblem. Aus diesem Grund sollte eine Kanzlei aus meiner Sicht nach Möglichkeit auf einen besprechbaren AB verzichten.
Und genau aus diesem Grund konnten die Mandanten auf unseren AB auch nicht raufsprechen. Als ich hier im Büro angefangen habe, musste ich auch den AB besprechen und wurde von Chef ausdrücklich darauf hingewiesen, dass, wenn die Mandanten etc. raufsprechen, es Haftungsfälle geben kann.

Heute haben wir gar keinen AB mehr...
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puppa2402
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#16

07.10.2009, 10:53

:senf

Wir haben genau aus demselben Grund auch nur einen Ansagetext, der außerhalb der Geschäftszeiten läuft und auf die Öffnungszeiten hinweist. In meiner alten Kanzlei mussten wir jeden morgen erst mal den AB abhören. Und da war manchmal so genuscheltes Zeug drauf, dass man weder wusste, wer der Anrufer war, noch um was es ging. Eigentlich sollen die Mandanten auch zu den Geschäftszeiten anrufen.
Liebe Grüße
puppa

Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag!!!!

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Refa-Rgbg
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#17

07.10.2009, 14:00

Hallo zusammen!

Die Sache mit dem AB... Einerseits ist er echt gut, wenn man mal wirklich nicht die Zeit hat ranzugehen, dann springt er ein. Oder die Nachricht dient als Beweis. (Wenn es wichtige Sachen sind bitte aufnehmen, AB löscht nach ca. einer Woche die Nachrichten!)
Andererseits ist er aber wirklich zum verfluchen! Was da zum Teil raufgesprochen wird... Hut ab! :ohmann
roxellence

#18

17.10.2009, 18:37

Bei uns darf prinzipiell jeder sein Senfglas stehen lassen - und das wird auch oftmals bis aufs Äußerste ausgereizt.

Eine Mandantin meiner Chefin macht das besonders gerne. Die hält es nicht für nötig, persönlich vorbeizukommen (und dabei hat sie es wirklich nicht weit) - nein, lieber kaut sie uns auf dem AB ein Ohr ab. Mann, die könnte gut Politikerin werden - redet stundenlang, ohne irgendwas zu sagen.

Inzwischen nimmt das solche Ausmaße an, dass ich das nicht mal mehr auf einem Zettel mit-notieren kann, weil ich da einen ganzen Schreibblock 'für bräuchte.

Stattdessen steht Chefin jetzt jeden zweiten Tag eine Viertelstunde vor dem AB und lauscht andächtig...
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ellimorelli
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#19

23.12.2009, 15:36

ich muss das thema nochmal rauskramen.

Ich bin nun heute den letzten Tag vor meinem Urlaub in der Kanzlei und diese ist dann auch bis zum 04.01.2009 offiziel nicht besetzt. Ggf. kommen die Chefs mal am 30.12. rein, aber vielmehr nur deswegen um den Briefkasten zu leeren oder doch noch ein Schreiben zu fertigen.

Jedenfalls wollte ich eigentlich deswegen den AB neu besprechen, aber mir fällt mal wieder nix passendes ein. Könnt ihr mir wieder mal helfen?
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*finchen*
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#20

23.12.2009, 15:52

Kanzlei XYZ, unser Büro ist in der Zeit vom ... bis... nicht besetzt. Sie können uns ab dem ... wie gewohnt von xxx Uhr bis xxx Uhr usw. wieder erreichen... Sie können uns auch eine Nachricht hinterlassen, wir rufen Sie gerne zurück.

So oder so ähnlich würd ich es machen.
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