Schriftsätze an Gericht ohne Fax, Zustellungsbeleg?

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Pippi123
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#1

14.05.2009, 01:16

Bei Sachen wie Klagen oder Kl.-Erwiderungen, die mehrfach anfallen (Kopien für andere Partei) will mein Chef, dass ich nicht faxe, sondern alles per Post schicke, weil sonst Auslagenansprüche vom Gericht (wg. der Kopien) drohen.

Jetzt ist es ja blöd. wenn man nicht genau weiß, ob und wann das Schreiben per Post angekommen ist und per Ein/Rück. scheint mir doch etwas zu übertrieben. Wie handhabt ihr das so? Ruft ihr ein paar Tage später lediglich beim Gericht an? Oder verschickt ihr die Post mit EB? Oder macht ihr gar nichts und vertraut auf Gott *g*?
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#2

14.05.2009, 05:52

Die Kopierkosten fallen ja nur an, wenn Du nicht nur ein Exemplar des Schriftsatzes faxt, sondern auch die Mehrfertigungen mitfaxt. Dann verbrauchst Du damit ja das Papier des Gerichts und benutzt das Faxgerät des Gerichts zur Vervielfältigung.

Richtig wäre es, den Schriftsatz vorab per Fax zu schicken und dann das Original samt Anlagen und Mehrfertigungen für die Gegenseite per Normalpost zu übersenden.

Allerdings machen das manche Kanzleien auch in übertriebenem Maße, das bläht die Gerichtsakten scheußlich auf. Eigentlich sollte das Faxen ja nur erfolgen, wenn es um das Einhalten einer Frist geht.

Manche Kanzleien schicken auch so'ne Art EB mit und bitten um Bestätigung, dass und wann der Schriftsatz beim Gericht eingegangen ist. Ist aber aus meiner Sicht auch eher eine Unsitte. Meines Wissens nach sind die Gerichte nicht verpflichtet, diese "EB's" zu erteilen, ist ja immer noch mal ein zusätzlicher Mehraufwand.

Dass man bei Gericht anruft und fragt, ob der Schriftsatz eingegangen ist, das ist meines Wissens nach eine übliche Vorgehensweise.
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jojo
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#3

14.05.2009, 08:27

Wie online, wobei ich das aber nur bei wirklich wichtigen Sachen machen würde, weil die Kollegen sonst zu nix anderem mehr kommen.

Und Fragen wie: "Ich rufe an zu Ihrem Aktenzeichen bla und wollte wissen, ob die Klage eingegangen ist..." sollten dann doch eher vermieden werden.
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gkutes

#4

14.05.2009, 09:38

Dass man bei Gericht anruft und fragt, ob der Schriftsatz eingegangen ist, das ist meines Wissens nach eine übliche Vorgehensweise.
also das mache ich so gut wie nie. Vielleicht mal bei einer Klage, wo es für die Verjährung wichtig ist. Ich kann da den Unmut der Justizangestellen sehr gut verstehen.

und gefaxt wird sowieso nur das Original und dann auch nur, wenns aufm postweg nicht mehr zur rechten zeit ankommen würde (bei mir: ab 3 tage vor fristablauf)
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#5

14.05.2009, 09:49

Ich faxe auch nur bei Fristsachen, ansonsten nur per Gerichtsfach oder Post. Ein Empfangsbekenntnis lege ich ausschließlich bei neuen Klagen oder Anträgen bei, aber auch nur, damit das Gericht uns das neu vergebene Aktenzeichen mitteilen kann.

Das mit den Ansprüchen des Gerichts auf Auslagen versteh ich ehrlich gesagt nicht genau. Das hab ich ja noch nie gehört.
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#6

14.05.2009, 09:52

KV 9000 GKG: Demnach ist jede gefaxte Durchschrift kostenpflichtig, Kostenschuldner ist die Partei.
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#7

14.05.2009, 09:57

Is ja en Ding. Da habe ich noch nie drüber nachgedacht und auch noch nicht erlebt, dass das hier gemacht wird. Wird das denn wirklich gemacht?
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Lämmchen
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#9

14.05.2009, 10:18

Ich faxe auch nur bei Fristsachen, dann auch jeweils nur das Original. Ansonsten rufen wir im Regelfall ein paar Tage später an und fragen, ob das Schriftstück eingegangen ist. :ohmann

Auf "Gott vertraue" ich nicht mehr, nachdem es mir einmal passiert ist, dass Gerichtspost (per Gerichtsboten) angeblich nicht angekommen ist. Inzwischen bin ich mehr als vorsichtig und frage lieber einmal zuviel nach.
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