Frist berechnen - Zugang vorab per Fax

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
Benutzeravatar
Coonie
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 756
Registriert: 02.05.2008, 16:20
Wohnort: dort, wo Kuh und Hase sich gute Nacht sagen

#11

16.04.2009, 21:24

das geht doch nur gegen zu.....
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
[url=http://www.smilies.4-user.de][img]http://www.smilies.4-user.de/include/Tiere/smilie_tier_19.gif[/img][/url][/align]
Benutzeravatar
Kobold
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 73
Registriert: 23.01.2009, 15:21
Beruf: RA-Gehilfin
Software: RA Win 2000
Wohnort: Hamburg

#12

16.04.2009, 21:32

Das stimmt Jupp ....

Aber es gibt immer Schriftstücke die Mandanten zugehen. Die rennen dann zum Anwalt und wollen Hilfe ;)

Bei uns bekommen aber z. B. auch Strafgefangene Schriftstücke in die Anstalt zugestellt, die uns dann evtl. einen Tag später erst per GP zugehen.
Dann auch mal ohne EB. Auch die GEschäftsstellen sind nicht unfehlbar ;)

Und wir haben in Zivilsachen bestimmt 90% "zukünftige" Mandanten, die uns Schriftstücke vor die Nase halten und bei Nachfrage, wo denn der Umschlag sei oder wann sie das in etwa erhalten haben, nur die Schulter zucken

:ohmann
~~~ ... Ich protestiere noch einmal. Sehr heftig. Aber vorsichtshalber draußen vor der Tür. ... ~~~
Bild
Jupp03/11

#13

16.04.2009, 21:41

Darum geht es gar nicht. Bei der angeblichen Faxzustellung war nach 1. der Anwalt noch gar nicht eingeschaltet.
gkutes

#14

16.04.2009, 21:59

Jupp03- es stand da auch die frage "Wie macht Ihr das generell?"

wir wissen ja auch gar nicht, um was für einen beschluss es sich in dem speziell geschilderten fall in #1 überhaupt handelt. Falls das überhaupt eine rolle spielt.

ich meine, bei so sachen, die den mandanten selbst zugehen (bei mir kommt sowas so gut wie nie vor) ist es doch dann auch eher so, dass eine rechtsbehelfbelehrung dabei ist anhand derer man die Frist auch super ausrechnen kann.
Jupp03/11

#15

16.04.2009, 22:03

Um welchen Beschluss es sich handelt, spielt gar keine Rolle. Es geht darum, dass der späteren Mandantin was zugefaxt und danach -angeblich- per EB zugestellt wurde. Dein letzter Satz paßt nicht zum Thema, ich wiederhole, der Anwalt war noch gar nicht eingeschaltet.
gkutes

#16

16.04.2009, 23:02

ja, wir wissen, dass kein anwalt eingeschaltet war. die mandantin hat ja das EB auch selbst unterschrieben.
ICH habe keinen grund daran zu zweifeln, dass es sich genauso abgespielt hat.
Antworten