Fehlt mir der "Büroblick"....

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
StineP

#71

07.03.2007, 12:08

Hab ich kein Verständnis für. Jeder halbwegs gescheite Mensch lässt seine Angestellten richtige Arbeit machen in der von ihm bezahlten Zeit. Logisch klingt das für mich nicht. Besonders nicht, wenn du sagst, sie hat sich selbst zur Ausbilderin benannt.
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Nutzymaus
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#72

07.03.2007, 12:12

Ja sie nennt sich halt meine "Ausbilderin" Aber eigentlich darf sie niemanden ausbilden!
Bürohexe
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#73

07.03.2007, 12:33

Das ändert doch gleich die ganze Sachlage. Wenn diese Frau, die sich mal eben so Deine "Ausbilderin" nennt, Dir gegenüber gar nicht so richtig weisungsbefugt ist, dann sag ihr doch mal - ganz freundlich natürlich -, daß Du Deine Arbeit so machst, wie Dein Chef sich das vorstellt und keine Lust hast, nach ihrer Pfeife zu tanzen. Du mußt ja nicht ausfallend werden, aber das, was die da mit Dir abzieht, ist echt nicht mehr normal. Zwei Stunden lang 6en schreiben? Wo sind wir denn, im Kindergarten??? Als Azubine hast Du Dich natürlich zu fügen und Anweisungen Folge zu leisten, aber Du mußt Dich auch nicht wie der letzte Sklave behandeln lassen. Und beleidigen lassen schon mal gar nicht (spätestens bei der "Schlampe" wäre ich ausgerastet). :evil:
Mach Dich stark!!! :fecht
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Bluerabbit
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#74

07.03.2007, 12:45

Ich glaube mich erinnern zu können, dass mein Klassenlehrer seinerzeit mal erzählt hat, das man Anweisungen, welche nix mit der Ausbildung zu tun haben, nicht befolgen muss. 6er schreiben hat nix mit der Ausbildung zu tun (es sein den, Schönschrift ist ein Prüfungsfach :-D). Und wenn die Truse ohnehin nicht deine Ausbilderin ist, würde ich ihr höflich aber unmissverständlich sagen, dass ich meinen Arbeit sehr gerne mache und zwar so, wie ich es für richtig halte. Schließlich kritisierst du sie auch nicht wegen den Schüßlersalzen oder so. Und wenn sie wieder etwas zu kritisieren hat, soll sie das bitte über den Chef machen.

Das mag vielleicht gewagt sein, aber so wie ich das jetzt verstanden habe, ist ihm das ziemlich sch... egal welche Briefmarke du nimmst, wie viele Büroklammern auf deinem Schreibtisch liegen...........
Liebe Grüße
Christiane

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Nichts ist so gerecht verteilt wie der Verstand, jeder glaubt, er habe genug davon.
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Nutzymaus
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#75

07.03.2007, 12:51

Ihm ist alles egal. Hauptsache ich mache meine Arbeit. Nur sie sitzt mir direkt gegenüber und beobachtet auch immer alles was ich mache. Ich entwickle halt meine eigene Art, Fristen zu notieren etc... Das passt ihr alles ganz und gar ned. Eigentlich hat sie keine Berechtigung als Ausbilderin. Nur mein Chef. Der hat aber wiederrum keine Zeit für mich, bzw sehr wenig Zeit.
Notargehilfe

#76

07.03.2007, 13:12

Dein Chef kann die Ausbildung schon delegieren. Selten bilden die Chefs die Azubis persönlich aus. Bei dem Verhalten deines Chefs würde ich mal davon ausgehen, dass sich deine "Ausbilderin" um dich kümmern soll. Damit ist sie wahrscheinlich auch weisungsbefugt. Auf diese Schiene würde ich also nicht bauen.

Die Schreibarbeit ist m.E. reine Schikane. Sie kann von dir verlangen, deutlich zu schreiben, das wars aber auch. Wir sind ja - wie gesagt - nicht im Kindergarten.

Ich halte somit die Anweisung für absolut unbeachtlich und würde diese einfach ignorieren. Wenn deine "Ausbilderin" am Freitag immer noch der Meinung ist, du solltest schreiben, wird sie schon wieder damit anfangen.

Ich würde deiner Ausbilderin dann klipp und klar sagen, dass du die Schreibarbeit nicht machst und dies persönlich mit dem Chef klären wirst. Dann wäre ich mal gespannt, wie sie reagiert. Dann muss sie sich nämlich gegenüber dem Chef rechtfertigen.

Ich kann schon nachvollziehen, dass dir deine "Ausbilderin" auf den Senkel geht. Du musst aber nach wie vor Dinge trennen, die sie von dir verlangen kann, auch wenn diese dir nicht normal vorkommen, von Schikanen und Beleidigungen. Wenn du alles in einen Pott wirfst, kommst du schnell deinem Chef gegenüber in Erklärungsnot.

Wegen der rechtlichen Grundlage:
§ 14 II BBiG

Grüße aus dem Rheinland
Bärchen

#77

07.03.2007, 13:13

Bluerabbit hat geschrieben:Ich glaube mich erinnern zu können, dass mein Klassenlehrer seinerzeit mal erzählt hat, das man Anweisungen, welche nix mit der Ausbildung zu tun haben, nicht befolgen muss. 6er schreiben hat nix mit der Ausbildung zu tun (es sein den, Schönschrift ist ein Prüfungsfach :-D). Und wenn die Truse ohnehin nicht deine Ausbilderin ist, würde ich ihr höflich aber unmissverständlich sagen, dass ich meinen Arbeit sehr gerne mache und zwar so, wie ich es für richtig halte. Schließlich kritisierst du sie auch nicht wegen den Schüßlersalzen oder so. Und wenn sie wieder etwas zu kritisieren hat, soll sie das bitte über den Chef machen.

Das mag vielleicht gewagt sein, aber so wie ich das jetzt verstanden habe, ist ihm das ziemlich sch... egal welche Briefmarke du nimmst, wie viele Büroklammern auf deinem Schreibtisch liegen...........
:zustimm :good

@Nutzymaus
Mach dir wegen der 4 bzw. 6 keinen Kopf. Mein Chef sagte mir das auch mal. Dann habe ich darauf geachtet und gemerkt, dass der eine Strich bei der 4 immer sehr lang war und gebogen. Hätte evlt. wirklich als 6 durchgehen können.... Jetzt achte ich darauf, wie ich die 4 schreibe und gut is.
Teddybär14
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#78

07.03.2007, 13:14

Also deine ausbilderin oder was auch immer sie ist, hat für mich total einen an der waffel :vogel , und :patsch :patsch

würd ich mir echt nicht bieten lassen, in der ausbildung zu sein hin oder her aber man ist kein sklave

also nutzymaus: :kopfhoch

LG aus Kiel

Heike
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#79

07.03.2007, 13:17

Muss man als Ausbilderin nicht irgendeinen Schein haben? In der vorherigen Kanzlei hatte mir das meine damalige Ausbilderin erzählt !
Bärchen

#80

07.03.2007, 13:26

Theoretisch glaube ich schon, praktisch wird es aber selten nur gemacht. In den Arbeiterberufen brauchst du, glaube ich, z.B. einen Meister, um Azubis auszubilden.

Da gehe ich mal davon aus, dass bei uns z.B. ein Rechtsfachwirt oder so was vorhanden sein müsste.... Ist aber nur äußerst selten. Meine alte Arbeitskollegin nannte sich z.B. auch Bürovorsteherin, war aber eigentlich gar keine. Sie war halt diejenige, die am längsten dort war und hatte somit die "Aufsicht" über die anderen. Aber eine geprüfte Bürovorsteherin war sie m.W. nach nicht.

Aber wenn sie von dem RA bevollmächtigt wird, dir sämtliche Dinge zu zeigen und so, dann kann sie das schon machen
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