gewerbsmäßiges Schreibbüro

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
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Sue53
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#1

01.11.2008, 10:51

Ich möchte mal eine Frage zur Diskussion in die Runde werfen:

Ist es seitens des Rechtsanwalts ein Verstoß gegen § 43 a Abs. 2 und § 2 (4) BORA, wenn er ein professionelles Schreibbüro mit dem Schreiben digitaler Diktate beauftragt, dieses aber das Diktat nicht selbst schreibt, sondern es an den großen Unbekannten zum Schreiben weitermailt?

Sue53
Refa-Susi

#2

01.11.2008, 16:42

Das versteh ich nicht ganz. Dein Anwalt hat ein Schreibbüro beauftragt und wahrscheinlich auch mit denen einen Vertrag ausgearbeitet und dieses Schreibbüro schreibt die Diktate nicht, sondern beauftragt damit ein anderes Schreibbüro?? Es kommt darauf an, was in dem Vertrag steht. Wenn dein Anwalt nur dieses Schreibbüro beauftragt hat, dann kann dieses Schreibbüro nicht einfach diese Diktate bzw. Aufgaben weiter geben.
Sue53
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#3

01.11.2008, 16:58

Also die Sachlage ist die, dass das Schreibbüro vom Anwalt zwar direkt beauftragt wird, aber nicht selbst schreibt (zumindest nicht alles), sondern "schreiben lässt" und die digitalen Diktate zum Schreiben kreuz und quer durch die Republik schickt an irgendwelche Schreibkräfte, die zuhause für ein paar Euro schreiben. Und genau darin liegt das Problem. Wo ist da die Geheimhaltung gewährleistet?
Sue53
Refa-Susi

#4

01.11.2008, 17:04

Die Geheimhaltung ist gar nicht gewährleistet, würde ich sagen. Rede einmal mit deinem Chef. Der soll ein anderes Schreibbüro beauftragen, dass auch die Diktate selbst bearbeitet.
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nici01
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#5

01.11.2008, 17:06

Wer macht denn sowas?
In dem Fall müsste ja jeder der ein Diktat schreibt, auch eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen. Wie will man das den bewerkstelligen.
Das wäre bei uns im Büro gar nicht möglich. Wenn ich Diktate schreibe dann schaue ich auch ganz oft in die Akte was z.B. wann gemacht wurde, wie was geschrieben wird (z.B. Namen von Ärzten, Zeugen, etc.) etc. . Das ist dann ja alles nicht möglich.

Meine neue Kollegin hatte bei ihrer alten Arbeitsstelle auch einen Heimarbeitsplatz und hat dort Diktate erledigt. Dort hat das geklappt. Aber sie hatte auch alleine geschrieben.
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immer
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#6

01.11.2008, 17:07

Sämtliche Personen, die mit dem Diktat zu tun haben, müssen zur Verschwiegenheit verpflichtet sein. Das muss der RA nicht alles persönlich gemacht haben; es reicht, wenn er das Schreibbüro verpflichtet hat und dieses seine Angestellten / Subunternehmer. Wenn aber die "Verschwiegenheitskette" irgendwo unterbrochen ist, kanns theoretisch Ärger mit der Kammer geben.
AC/D Schuhe aus!
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#7

04.11.2008, 17:43

Ich habe mit ihm geredet, denn Du hast ganz recht! Ich denke nämlich auch, dass sich dafür die Kammer interessieren könnte (und sollte)! Aber wo kein Kläger, da kein Richter!!! Solange es gut geht und es durch irgendwelche dummen Zufälle nicht auffliegt, ist es immerhin eine gute Verdienstquelle für die Schreibkräfte und eine preiswerte Dienstleistung für den Anwalt. Ich jedenfalls halte die Einhaltung der Schweigepflicht und die Überwachung der Einhaltung der Schweigepflicht in unserem Beruf für äußerst wichtig!
Sue53
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