Habe mal eine grds. Frage.
Bei Klage oder Klageerwiderung ist klar, dass eine Abschrift als beglaubigte Abschrift den Schriftsätzen beigefügt wird.
Ist dies auch üblich/ notwendig/ zwingend bei weiteren Schriftsätzen in dem selben Verfahren (z.B. wenn die ladungsfähige Anschrift eines Zeugen nachgereicht wird ) ?
beglaubigte Abschrift
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Also ich mach das immer so, es sei denn es geht um Sachverhalte, die den Gegner nichts angehen (PKH-Unterlagen werden eingereicht etc.).
Sonst immer ne beglaubigte und einfache Abschrift.
Sonst immer ne beglaubigte und einfache Abschrift.
LG Ina :huepf
Es gibt Sachen, da muss man das nicht unbedingt machen, aber grundsätzlich schon, solange es grundsätzliche Infos auch für die Gegenseite ist.
Wenn das Gericht z. B. euch auffordert, einen GK-Vorschuss einzuzahlen und ihr schreibt dem Gericht, dass am gleichen Tage (nebst anliegender Überweisungsbestätigung) der Vorschuss eingezahlt wurde, dann braucht ihr keine begl. und einf. Abschrift beifügen. Davon hat die Gegenseite ja nichts, wenn die das wissen.
Wenn das Gericht z. B. euch auffordert, einen GK-Vorschuss einzuzahlen und ihr schreibt dem Gericht, dass am gleichen Tage (nebst anliegender Überweisungsbestätigung) der Vorschuss eingezahlt wurde, dann braucht ihr keine begl. und einf. Abschrift beifügen. Davon hat die Gegenseite ja nichts, wenn die das wissen.
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Danke !
mein chef meint immer, dass das mit den beglaubigten Abschriften ein totaler sch*** ist und das sowieso nirgendwo stehen würde, dass man die wirklich braucht. Seiner Meinung nach reichen normale Kopien.
Hm, das würd ich jetzt nicht wirklich unterstreichen. Mein Chef hat mir nämlich auch mal was vorgelesen, dass die begl. Abschrift beglaubigt sein muss, da man damit ja versichert, dass darin genau das steht, was auch im Original ans Gericht gesandt wurde. Irgendwie so sinngemäß stand das da drin. Wo genau, kann ich allerdings nicht mehr sagen, da das schon Jahre her ist.
wir beglaubigen trotzdem auch noch
aber zB alle Streithelfer bekommen von mir immer nur einfache kopien. Bis jetzt hat sich niemand beschwert ![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
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Unser Chef ist auch kein großer Freund von Beglaubigungen
Er findet das nur lästig.
Er hat uns auch mal aus irgendeinem Gesetzestext vorgelesen (keine Ahnung wo er das her hatte, leider), dass nur die Schriftsätze beglaubigt werden müssen, die für das Verfahren von grundlegender Bedeutung sind bzw. das Verfahren vorantreiben. Also im Grunde die Schriftsätze, die auch für den Gegner interessant sind weil irgendwas wichtiges drinsteht.
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Er hat uns auch mal aus irgendeinem Gesetzestext vorgelesen (keine Ahnung wo er das her hatte, leider), dass nur die Schriftsätze beglaubigt werden müssen, die für das Verfahren von grundlegender Bedeutung sind bzw. das Verfahren vorantreiben. Also im Grunde die Schriftsätze, die auch für den Gegner interessant sind weil irgendwas wichtiges drinsteht.
- Rumpelstilzchen
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Wir machen es zwar auch so, dass der Gegner (fast) immer eine beglaubigte und eine einfache Abschrift bekommt.
Unbedingt notwendig ist es aber denke ich nur bei Schriftsätzen, die der Gegenseite zugestellt werden müssen, also z. B. Anträge etc.
Unbedingt notwendig ist es aber denke ich nur bei Schriftsätzen, die der Gegenseite zugestellt werden müssen, also z. B. Anträge etc.