Ich bin am verzweifeln:
Mein Chef hat gestern einen Schriftsatz an das Gericht gefaxt (fristwahrend ohne Anlagen, vorab per Fax). Heute hat er nochmal in den Schriftsatz etwas eingefügt und wollte oben "Bestätigungskopie" drauf stehen haben.
Jetzt weiß ich nicht, welchen Schriftsatz ich an das Gericht mit Anlagen per Post schicken soll. Der neue ist klar. Aber was mache ich mit dem gestrigen? Auch zu Gericht??
Bestätigungskopien Schriftsätze
das wäre doch beschiss, wenn du dem gericht jetzt einfach eine andere version unterjubelst, oder???
Nein. Ist ja quatsch. Es gilt wohl der neue. Sofern du den neuen Schriftsatz schon gefaxt hast
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Warum "Bestätigungskopie". Das verstehe ich nicht ganz.
Ich denke eigentlich, dass der Ss so an das Gericht raus muss, wie im Fax. Evtl. Ergänzungen würde ich in einem gesonderten Schriftsatz mitteilen.
Ich denke eigentlich, dass der Ss so an das Gericht raus muss, wie im Fax. Evtl. Ergänzungen würde ich in einem gesonderten Schriftsatz mitteilen.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.