Bitte um Rat:
arbeitsgerichtliches Verfahren - wir vertreten Arbeitgeber:
1. Kündigungsschutz
2. Entgeltfortzahlung
also 2 Aktenzeichen
1 Termin wurde bestimmt (also für jedes Verfahren 1 Ladung mit der gleichen Uhrzeit )
Es wurde verhandelt und sich verglichen,
es exisitieren 2 Sitzungsprotokolle, in einem ist der Vergleich enthalten (KGS), in dem anderen vorgetragen und verhandelt und abschließend Klageabweisung beantragt.
Vergleich: SW KGS 18.400 €
SW Entgeltfort. 2.100 €
Vergleich: 20.500 €
Abrechnung Terminsgebühr???
Müsst doch so aussehen, oder
1. Rechnung
1,3 VG 2.100
AP
2. Rechnung
1,3 VG 18.400
1,2 TG 20.500
1,0 EG 20.500
AP
Oder fällt in der 1. Rechnung die Terminsgebühr aus 2.100 an, weil dort ja auch verhandelt wurde????????
Ich hoffe, ich hab es verständlich beschrieben.....