selbständige Arbeiten / Verantwortungsbereiche

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
Benutzeravatar
Pelznase
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 47
Registriert: 09.01.2008, 19:29
Beruf: Forderungsmanagement, lol... Mädchen-für-alles trifft's besser
Software: RA-Micro
Wohnort: im schönsten Teil Kiels

#61

14.02.2008, 14:58

@Summerof77

geht mir ähnlich wie dir, nur, dass ich selbst noch Azubi bin... Wir sind hier 1 1/2 Angestellte (inkl. ich) für 1 1/2 Anwälte, das heißt, meine Kollegin is nur nen halben tag hier und macht den anwaltskram für unseren Anwalt/Notar und ich als Azubine (3. LJ.) mach so ziemlich alles für den Voll-Anwalt, mit Ausnahme des Vorsortierens der Post.

Die Verfügungen, die mein Chef immer so von sich gibt, sind im besten falle kryptisch, ich darf mir darauf immer selbst einen backen, meine kollegin kann ich wie gesagt auch nur vormittags fragen, und die Auskünfte, die mein Chef auf Anfrage dann von sich gibt, sind fast noch schlimmer als die Verfügungen vorher.....

... Hilfe? :bahnhof
"Abteilung Fähig & Fähig, was kann ich für Sie tun?" ... "Einen Moment bitte, dafür ist die andere Abteilung zuständig, ich stell' einmal durch, viel Erfolg"
Benutzeravatar
misspinky1984
Foreno-Inventar
Beiträge: 2175
Registriert: 12.03.2007, 17:16
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Bärlin

#62

14.02.2008, 16:01

Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung, Kostenfestsetzung, Kostenstellung, selbständige Post- und WV-Bearbeitung, Aktenverwaltung, Termin- und Fristenkontrolle, Verkehrsunfallsachen, Buchhaltung, Materialbestellung, Fertigen von Räumungs- und Zahlungsklagen,Insolvenzforderungen zur Tabelle anmelden, Ausbildung der Azubine
RenoNRW
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 345
Registriert: 22.10.2006, 20:29
Wohnort: Nordrhein.Westfalen

#63

24.02.2008, 11:48

hallo, ich bin selbständig tätig für den gesamten Empfang, und was dazu gehört(Wartezimmer etc) als auch für alle Telefonate und ansnsten für meinen chef. Er verfügt ziemlich viel, aber genausoviel bekmme ich einfach die akten vorgelgt und kann mir meinen reim selbst drauf machen.

WAs die Kostenoten angeht, muss ich mir alles selbst erarbeiten, da er da eigentlich keinen bock drauf hat und eigentlich auch alles was ich mache so rausegeht, was, da ich erst seit 1/2 jahr angestellt bin manchmal falsch ist. Ich meine ich bin auch nur ein mensch und man lernt nicht alles in der ausbildun(vor allem ist er fachanwalt für strafrecht und das haben wir nie in der schule gemacht).

Ansonsten muss ich selbständig wenn jem, krank wird das übernehmen, post , fristen und wvs mach ich auch selbst aber unterschreibe das nur selbst, wenn cheffe nicht da.

für die azubis und was sonst noch so im büro an krims krams anfällt, bin ich auch zuständig.
zur info,wir haben 4 anwälte, 5angestellte und momentan 5azubis...
Tut das, was ich auch tun würde :-)
Kordu

#64

24.02.2008, 12:48

komplette selbständige Bearbeitung des Notariats (Erstellen von Entwürfen, Besprechungen mit Mandanten) und was alles so damit zusammenhängt

Und: Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung, Kostenfestsetzung, Mandanten Kosten in Rechnung stellen, Insolvenzforderungen zur Tabelle anmelden

Außerdem bin ich dafür zuständig, meinem Chef jeden Tag aufs Neue klar zu machen, wie toll die Computer und RA Micro sind, weil er ein totaler Gegner der Technik ist! :lol: Es gelingt mir aber!! :lol:
Benutzeravatar
Kithara
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 44
Registriert: 04.04.2007, 08:27
Wohnort: Niedersachsen

#65

24.02.2008, 15:24

[quote]komplette selbständige Bearbeitung des Notariats (Erstellen von Entwürfen, Besprechungen mit Mandanten) und was alles so damit zusammenhängt

Ich auch.
Wenn Not am Mann ist aber auch Bänder schreiben, RVG-Abrechnungen, ZV, KFA. Ist auch ganz gut so, dann bleib ich da auf dem Laufenden und verblöde nicht im Anwaltsbereich.
Wohl dem der´s Beste nicht verlor, im Kampf des Lebens den Humor
RenoNRW
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 345
Registriert: 22.10.2006, 20:29
Wohnort: Nordrhein.Westfalen

#66

01.03.2008, 09:44

was mich da acuh nch interessieren würde, dürft ihr selbständig Angelegnheiten berwerten?
zB hatten wir ein SS vom Gericht bekmmen wzu der Mdt, wenn er wünscht nch etwas sagen kann. Jetzt meckert mein cehf das ich das hätte machen können, der itzt ist nur, ich hatte mit dem schn telefoniert und der war sich nicht sicher ob das gut für ih nist oder nicht (Strafsache).

DAnn hab ich gesagt das cheffe nochmal zu klärung zurückruft damit nix verloren gehen kann. M.M. nach war das das sinnvollste. ABer cheffe meckert immer noch, und zwar soll ich unterscheiden können ob das oder das von bedeutung ist oder nicht. Ist das bei euch auch s ò?

Ein schönes wochenende euch allen
Tut das, was ich auch tun würde :-)
Antworten