Vertreter einer längerfristig erkrankten RAin

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Jlkrtzr
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#1

20.07.2026, 19:58

Hallo ihr Lieben, :wink2

kaum komme ich aus dem Urlaub, eröffnen mir meine Chefs, dass sie die Vertretung einer längerfristig erkrankten Rechtsanwältin übernommen haben. So richtig wurde aber wohl nicht besprochen, wer wie wofür zuständig ist und wie die Organisation laufen soll.

Unsere Kanzlei besteht aus meinen zwei Chefs und mir als Refa. Die erkrankte Rechtsanwältin ist alleinige Anwältin der Kanzlei mit drei Mitarbeiterinnen.

Wir arbeiten digital, die andere Kanzlei mit Papierakten.

Habt ihr vielleicht Tipps oder Erfahrungen, wie man das ganze organisieren könnte (Posteingänge, mögliche Arbeitsaufteilung etc.)?

Ich habe Angst, dass ich durch die Vertretung jetzt letzten Endes durch die Mehrarbeit mehr oder weniger für drei Anwälte Akten bearbeiten muss.

Liebe Grüße von einer momentan verzweifelten Refa :angst
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Adora Belle
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#2

22.07.2026, 14:38

Mir fehlt da ein bisschen die Phantasie. Was ist mit den drei Mitarbeiterinnen? Sind die weiter beschäftigt? Dann solltest Du aus meiner Sicht mit den Akten gar nicht in Berührung kommen, sondern Deine Chefs müssen sich mit den Damen ins Benehmen setzen, wie das organisiert werden soll.

Und auch wenn die dortigen Mitarbeiter nicht involviert sein sollten - zuallererst müssten doch Deine Chefs sich dazu Gedanken machen.
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#3

22.07.2026, 15:14

Wichtiger wäre zunächst, dies der Kammer mitzuteilen -> Vertreterregelung. § 53 BRAO.
Sodann sollte auch geklärt werden, wer das beA der RAin übernimmt, hat auch etwas mit eEB´s zutun, etc.

Sonst, wie @Adora geschrieben -> es fehlen Infos.
Sofern nicht anders gekennzeichnet, sind die Antworten nicht mit KI generiert.

Gruß
Oli


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#4

22.07.2026, 15:23

Adora Belle hat geschrieben:
22.07.2026, 14:38
Mir fehlt da ein bisschen die Phantasie. Was ist mit den drei Mitarbeiterinnen? Sind die weiter beschäftigt? Dann solltest Du aus meiner Sicht mit den Akten gar nicht in Berührung kommen, sondern Deine Chefs müssen sich mit den Damen ins Benehmen setzen, wie das organisiert werden soll.

Und auch wenn die dortigen Mitarbeiter nicht involviert sein sollten - zuallererst müssten doch Deine Chefs sich dazu Gedanken machen.
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#5

23.07.2026, 10:30

Ich kann mich den Vorrednern nur anschließen. Die Rechtsanwälte müssen das untereinander schriftlich fixieren und anschließend die getroffene Vereinbarung den Mitarbeiterinnen erörtern. Da hängt eine ganze Latte zu klärender Fragen dran: Wie erreichen die Mandanten die Vertreter? Werden die Mandanten der erkrankten Rechtsanwältin noch über ein Rundschreiben informiert? Gibt es eine Telefon- und E-Mail-Umleitung? Läuft alles weiter über die Kanzlei der erkrankten Rechtsanwältin und deren Mitarbeiterinnen kümmern sich um die Kommunikation zwischen Mandant und Krankheitsvertretung? Können in der Zeit der Krankheitsvertretung überhaupt alle Mitarbeiterinnen mit der bisherigen Stundenanzahl beschäftigt werden, wenn die anderen RAe. die Akten betreuen? Wie läuft das mit Diktaten? Gibt es eine technische Möglichkeit, dass die Diktate der Vertreter von den Mitarbeiterinnen der anderen Kanzlei geschrieben werden? Müssen während der Vertretung für die erkrankte Kollegin hybride Akten geführt werden (elektronisch bei Vertreter + weiterhin Papierakte in ihrer Kanzlei)? Wie läuft es haftungsrechtlich bei neuen Mandaten? Wie sieht die Abgrenzung generell aus? Wer betreut z. B. den Fristenkalender? Die Vertreter und die Mitarbeiterinnen der erkrankten Kollegin oder die Vertreter und deren Mitarbeiterinnen? Die Rechtsanwaltskammer muss informiert und die Zugangsberechtigungen im beA eingerichtet werden. Da stellt sich dann die Frage, ob nur die Vertreter Zugriff auf das beA der erkrankten Kollegin erhalten sollen oder auch die Mitarbeiterinnen der Vertreter auf das beA der erkrankten Kollegin. Ebenso umgekehrt, ob die Mitarbeiterinnen der erkrankten Kollegin nicht auch Zugriff auf das beA der Vertreter erhalten müssen, um dort Entwürfe für den Versandt hinterlegen zu können etc.
Wie gesagt, da muss vorab einiges geklärt werden. Das kann man nicht einfach im laufenden Betrieb spontan entscheiden.

Hier mal ein Link der RA-Kammer München mit weiteren Hinweisen, unter anderem auch auf einen Beitrag zu diesem Thema im Anwaltsblatt
https://mitteilungen.rak-muenchen.de/ar ... vertretung
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