Zinsen, wenn gar keine im Vergleich vereinbart sind
- Laska
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M. E. nein. Wenn du z. B. ein Urteil hättest und würdest den Schuldner unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern, würdest du bei Nichtzahlung auch keine Verzugszinsen vollstrecken können.
Liebe Grüße


- Adora Belle
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Du kannst den nicht erneut in Verzug setzen, Du kannst nur noch vollstrecken wenn er nicht zahlt. Aber es sind keine Zinsen tituliert, auf die Schiene kommst Du auch nicht mehr. Wenn bisher keine Zinsen eingeklagt waren, könntet Ihr das jetzt noch machen (fraglich, wie sinnvoll das ist). Wenn ursprünglich Zinsen mit eingeklagt waren, aber dann im Vergleich nicht tituliert sind, dann kommst Du da mE nicht mehr ran.
- paralegal6
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Nicht tituliert ist immer doof. Man kann argumentieren dass nach 288 BGB nach 30 Tagen Verzug eintritt und somit eine Verzinsung beginnt. Ob man das so durchbekommt idk

- Adora Belle
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Und dann? Vollstrecken kann man die Zinsen nicht. Da bleibt doch nur, erneut zu klagen. Wie sinnvoll das ist, wenn wenn schon der erste Titel/Vergleich nicht gezahlt wird, sei mal dahingestellt.
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- Foren-Azubi(ene)
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Danke für eure Antworten, das hab ich mir tatsächlich schon gedacht, dass da keine Zinsen mehr möglich sind... Für´s nächste Mal hat sie es sich jetzt gemerkt, das sie die Zinsen in der Verhandlung nicht vergessen darf 
