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10.09.2020, 08:08
Moin,
wir nutzen RA-Micro und unsere WV werden jeden Morgen für jeden Sachbearbeiter einzeln ausgedruckt. Jeder Anwalt hat ein Kürzel, z.B. "R". Dann wird der Sekretärin von R der Wiedervorlagenzettel hingelegt. Die Notariats-Sekretariate haben eigene Kürzel, damit die Notarakten nicht auf den WV-Zetteln mit den Anwaltsakten laufen. Unsere Notarakten müssen wir ja noch parallel zur E-Akte in Papierform laufen lassen, diese werden allerdings nicht "gepflegt", insoweit als da nur eine Abschrift der Urkunde und die Eingangspost eingeheftet wird. Maßgeblich ist die E-Akte. Die Anwaltsakten laufen rein digital.
Wenn ihr zweigleisig fahrt mit sowohl E- als auch Papierakten, solltet ihr die Papierakten auch zusätzlich vollständig als E-Akte führen, müsst dann halt alles ausdrucken und in die Papierakte abheften. In der Übergangszeit haben wir unsere reinen E-Akten mit einem "D" am Schluss gekennzeichnet. Bspw. "Dings ./. Bums D" Da wusste man sofort, es ist eine reine E-Akte. Bei den Akten ohne das D wusste man, es ist eine Papierakte.
Die WV kann man auch von den Papierakten digital führen. Wenn man die Handakte braucht, kann man sie sich ja dann ziehen.
Ein duales System mit tw. nur E-Akte und tw. Papierakte, davon aber unvollständige Dokumente in der EDV halte ich nicht für sinnvoll.
-Leni-
„Was die Franzosen Contenance nennen, Haltung und Harmonie im äußern Betragen, Gleichmütigkeit, Vermeidung alles Ungestüms, aller leidenschaftlichen Ausbrüche und Übereilungen, dessen sollte sich vorzüglich ein Mensch von lebhaftem Temperamente befleißigen.“
Adolph Freiherr Knigge: Über den Umgang mit Menschen, Fünfte Auflage, 1808[3]