Moin,
möchte hier nicht nur alles auf elektronische Aktenführung umstellen, sondern auch die eingescannten Schriftstücke nach einem "ersetzenden Scannen" vernichten.
Infos zu den gesetzlichen Anforderungen gibbet hier dazu https://www.bsi.bund.de/DE/Publikatione ... x_htm.html
Hat einer der Forenmitglieder damit Erfahrungen und kann mir Tipps bzgl. Hardware, Sotware etc. geben ?!
Beste Grüsse aus Hannover
uwemo
Ersetzendes Scannen-Tipps und Erfahrungen damit?
- Anahid
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Wir arbeiten vorübergehend mit beidem, also elektronischer Akte und Papierakte, damit man sich daran gewöhnt. Bei Aktenablage allerdings, wird, da die Akte ja komplett eingescannt sein sollte (bei älteren Akten wird nachgescannt), die Akte einfach geschreddert.
Wir haben einen Tischscanner, der extrem schnell ist und halt RA-Micro, womit wir dann diese Sachen hervorragend zur Akte speichern und betiteln können.
Wir haben einen Tischscanner, der extrem schnell ist und halt RA-Micro, womit wir dann diese Sachen hervorragend zur Akte speichern und betiteln können.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Anahid
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Versteh ich jetzt nicht ganz. Hier eingehende Schriftstücke werden gescannt und automatisch als PDF gespeichert. Da kann man nichts dran ändern, etc. Also stimmen diese Dokumente ebenfalls mit dem Original überein. Hab mir jetzt grad extra den Handlungsleitfaden des Bundesministeriums durchgelesen. Da ergibt sich nix anderes, als wir machen. Versteh also nicht, was Du meinst. Sorry.
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- AliceImWunderland
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Eine PDF-Datei kann man mit entsprechenden Tools ohne Weiteres verändern.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Die Steuerberater hier im Haus verwenden das ersetzende Scannen. Die DATEV bietet für das ersetzende Scannen nach den BSI-Empfehlungen die entsprechenden Programme, allerdings nach meinem Kenntnisstand bislang nur für Steuerberater/Wirtschaftsprüfer. Da die DATEV aber nach eigenen Angaben bis 2025 die DATEV-Cloud vorantreiben will und das Ziel ist, sämtliche Daten der Kunden zukünftig digital in der DATEV-Cloud zu haben, würde ich mal unverbindlich bei der DATEV anfragen, wie es mit einer entsprechenden Lösung für Rechtsanwälte aussieht.
- Anahid
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Aus dem obigen Link kopiert:
Die Aufbewahrung eines Papierdokuments erfolgt,
um auf die in ihm enthaltenen Informationen jeder
zeit und möglichst schnell zugreifen zu können. Um
dies für die Scannprodukte zu gewährleisten, müssen
sie nach einem festgelegten und nachvollziehbaren
Ordnungsprozess in dem elektronischen Archiv abge
legt werden. Dies setzt ihre Indizierung und Zuord
nung in die Dokumentenstruktur des Vorgangsbear
beitungs
oder Archivsystems voraus. Neben dem
Speicherort ist auch das Speichermedium näher zu
bestimmen. Die Integrität des Scannprodukts ist
durch den Einsatz geeigneter Sicherungsmittel, wie
z.B. durch bestimmte Dateiformate (TIFF, PDF, PDF
A) oder elektronische Signaturen, zu gewährleisten. Der
letzte Arbeitsschritt beim ersetzenden Scannen ist die
Vernichtung der Papieroriginale. Dies gehört aller
dings nicht zum eigentlichen Scannprozess, so dass es
bei der phasenspezifischen Aufteilung außer Betracht
bleibt.
Also scheint PDF durchaus ausreichend zu sein für das Bundesministerium.
Ansonsten würde mich selbstverständlich ebenfalls interessieren, welchen Aufwand andere Kanzleien, die mit elektronischer Akte bereits arbeiten, betreiben. Denn da werden die Schriftstücke auch nicht aufbewahrt.
Die Aufbewahrung eines Papierdokuments erfolgt,
um auf die in ihm enthaltenen Informationen jeder
zeit und möglichst schnell zugreifen zu können. Um
dies für die Scannprodukte zu gewährleisten, müssen
sie nach einem festgelegten und nachvollziehbaren
Ordnungsprozess in dem elektronischen Archiv abge
legt werden. Dies setzt ihre Indizierung und Zuord
nung in die Dokumentenstruktur des Vorgangsbear
beitungs
oder Archivsystems voraus. Neben dem
Speicherort ist auch das Speichermedium näher zu
bestimmen. Die Integrität des Scannprodukts ist
durch den Einsatz geeigneter Sicherungsmittel, wie
z.B. durch bestimmte Dateiformate (TIFF, PDF, PDF
A) oder elektronische Signaturen, zu gewährleisten. Der
letzte Arbeitsschritt beim ersetzenden Scannen ist die
Vernichtung der Papieroriginale. Dies gehört aller
dings nicht zum eigentlichen Scannprozess, so dass es
bei der phasenspezifischen Aufteilung außer Betracht
bleibt.
Also scheint PDF durchaus ausreichend zu sein für das Bundesministerium.
Ansonsten würde mich selbstverständlich ebenfalls interessieren, welchen Aufwand andere Kanzleien, die mit elektronischer Akte bereits arbeiten, betreiben. Denn da werden die Schriftstücke auch nicht aufbewahrt.
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Also wir scannen ganz normal als PDF, ordnen dann das PDF der Akte zu. Alles, was an Papier anfällt (Postein- und Ausgang, Sendeprotokolle usw.), wird in einen Ordner gepackt, (die Tage durch PostIts markiert), der erst mal ins Archiv kommt, bis Chef weiß, was er damit machen will (bzw. was ich dann machen soll). Vollmachten, Vergütungsvereinbarungen, Titel, usw. kommen in einen Extra-Ordner. Originale vom Mdt. gehen an diesen nach dem Scannen direkt zurück.
Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert!
Ironie ist das Salz in der Suppe, was das Aufgetischte erträglich macht!
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Genau so macht es meine alte Kanzlei auch! Die Post wird wochenweise als Päckchen zugeklebt und ins Archiv gebracht, beschriftet dann mit KW1+KW52.Sunshine_1983 hat geschrieben:Also wir scannen ganz normal als PDF, ordnen dann das PDF der Akte zu. Alles, was an Papier anfällt (Postein- und Ausgang, Sendeprotokolle usw.), wird in einen Ordner gepackt, (die Tage durch PostIts markiert), der erst mal ins Archiv kommt, bis Chef weiß, was er damit machen will (bzw. was ich dann machen soll). Vollmachten, Vergütungsvereinbarungen, Titel, usw. kommen in einen Extra-Ordner. Originale vom Mdt. gehen an diesen nach dem Scannen direkt zurück.
Wir arbeiten noch mit Papier- und elektronischer Akte. Ich würde liebend gern komplett auf Papier verzichten (für mich mache ich das auch schon, die ZV-Akten sind teilweise nur angelegt und komplett leer bis auf Vollmachten etc.), aber die meisten Anwälte arbeiten gern mit Papier in der Hand und bei meinem Senior Chef beißen wir da total auf Granit. Ich sage immer, dass meine Stunde kommt, wenn er in Rente geht.
»Das Leben ist nichts anderes als die endlose Probe einer Vorstellung, die niemals stattfindet.«
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Ich sehe hier eigentlich auch erstmal kein Problem. Das PDF/A Format wurde speziell für die elektronische Archivierung entwickelt. Die regulären PDF-Formate halte ich auch für zumindest risikobehaftet. Hier muss man bei der Erstellung schon genau aufpassen, dass man die Archivierbarkeit erhält. Wir nutzen hier für unsere Dokumente PDF/A-1a. Das ist völlig ausreichend und erfüllt alle Vorgaben. Die erweiterten Funktionen von PDF/A-2 oder A-3 benötigen wir hier nicht. Wir betten keine Rohscans ein, brauchen keine JPG2000 Kompression und signieren die Dateien nicht.
Gibts da irgendwelche rechtlichen Vorgaben, die mir entgangen sind?
Gibts da irgendwelche rechtlichen Vorgaben, die mir entgangen sind?