Kostenrechnung

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Wann stellt ihr eine Kostenvorschussrechnung aus?

Sofort im Zuge der Aktenanlage.
35
32%
Ein Monat nach Aktenanlage.
8
7%
Im ersten Quartal nach Aktenanlage.
4
4%
Nach Beendigung der Beratung/gerichtlichen Tätigkeit/ersten Instanz wenn eine weitere Tätigkeit folgt.
34
31%
Gar nicht; es folgt nur eine Abschlussrechnung.
30
27%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 111
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Adora Belle
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#11

21.01.2016, 13:13

ebstar hat geschrieben:Ergo egal wann ich eine Kostenrechnung stelle: Sie wird nicht von jedem Mdt bezahlt. Die Meisten weigern sich.
Also wenn sich tatsächlich die Meisten weigern, dann stimmt irgendwas mit Eurer Organisation/Kommunikation nicht. Für die Vollstreckungskosten kann man guten Gewissens einen Vorschuss nehmen, zumindest hinsichtlich der Auslagen wie Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten. Da muss man nicht noch in Vorleistung gehen. Wenn eine RSV besteht, klärt man erst die Deckung. Oder noch besser, lässt vom Mandanten klären. Oder weigert sich, überhaupt mit der RSV zu korrespondieren. Das geht alles.
Pitt
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#12

21.01.2016, 13:44

Ich handhabe das auch wie Adora Belle. Je nach Mandant und Bauchgefühl.
Die Mandanten, die sich über Kostenrechnungen in der ZV beschweren, kann ich an einer Hand abzählen (übrigens ebenfalls mit dem Argument, sich das Geld von der Gegenseite zu holen). Eigentlich kennt man mit der Zeit seine Pappenheimer (wir haben viele Dauermandate): Die einen zahlen zügig und ohne zu murren, die nächsten erst nach einem Klagelied am Telefon und dann gibt es noch die, die sich nach der Rechnung tot stellen und glauben, der RA vergisst die Rechnung.
Kurioserweise tauchen in der Jammerkategorie häufig die Mandanten auf, die finanziell gut dastehen. Oft probieren die einfach, wie beim Basar noch ein Schnäppchen rauszuschlagen oder "vergessen" die Centbeträge der Rechnung zu überweisen und kürzen einfach auf volle Euro runter. Hatte erst neulich einen Kandidaten, der sich beschwert hat, dass der Stundensatz nach 8 Jahren erhöht worden ist.
ebstar
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#13

21.01.2016, 13:52

elise98de hat geschrieben:
ebstar hat geschrieben:Im Vollstreckungsrecht habe ich die Erfahrung gemacht, dass Mandanten völlig empört sind, wenn ich eine Abrechnung schicke - egal wann. Sie gehen davon aus, dass ich mir das Geld von der GS holen soll. Ist aber auch so, wenn sie vorher vollumfänglich aufgeklärt wurden. Aktuelles Beispiel: Ich erläutere dem Mdt die Optionen nebst Kostenübersicht. Er willigt ein, sagt ich darf bis 200 Euro machen was ich denke. Ich mache. Nun weigert er sich die Kosten des GVZ zu zahlen, wir sollen das von der GS einfordern. *Sprachlos*
Ich habe mir angewöhnt, Mahnbescheiden und Vollstreckungssachen erst nach Zahlung der Rechnung einzureichen bzw. zu beantragen. Gerade bei Vollstreckungssachen ist das wichtig.
Da gebe ich dir ja auf jeden Fall erst einmal Recht. Doch kollidiert das meist mit der Dringlichkeit. Mdt sagt: Schnell schnell. Chef sagt: Schnell schnell. Und ich hab nur sehr sehr selten die Möglichkeit vorher abzurechnen.
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Liesel
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#14

21.01.2016, 14:01

Die Überweisung des Vorschusses geht auch schnell.

Im Mahn- und Vollstreckumgsverfahren geht hier ohne Vorschuss NICHTS los.
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#15

21.01.2016, 15:58

ebstar hat geschrieben:Da gebe ich dir ja auf jeden Fall erst einmal Recht. Doch kollidiert das meist mit der Dringlichkeit. Mdt sagt: Schnell schnell. Chef sagt: Schnell schnell. Und ich hab nur sehr sehr selten die Möglichkeit vorher abzurechnen.
Und hinterher wird dann rumgejammert, wenn kein Geld herbei kommt. :motz
Wenn ich dir Recht gebe, hab ich ja keins mehr...
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#16

23.01.2016, 13:06

Auch bei uns gehts nach Bauchgefühl. Bei Straf- und Bußgeldsachen ohne Rechtsschutzversicherung wird nur gegen Vorschuss gearbeitet, bei RS mit Selbstbeteiligung muss diese möglichst bald nachgezahlt werden. Klageerhebung beim rechtsschutzversicherten Mandanten geht eh erst nach einer Dezu, sonst ist es eine Obliegenheitspflichtverletzung und die RS zahlt nicht (hatten wir schon mal, nicht aufgepasst, dass die Dezu nur für Beratung ist, und dann leider unterlegen :oops: ).

Wir erklären den Mandanten, dass wir auf keinen Fall Gelder für sie verauslagen. Prozessfinanzierung, d.h. der Anwalt verauslagt Gerichtskosten usw. aus dem eigenen Säckel, dürfen wir ja nicht. Warum sollten wir auch? Allerdings gibts da eine Rechtsschutzversicherung, die meinte, wir sollen uns nicht so haben, das machen andere Anwälte ja auch so ... mal schnell paar tausend Euro auslegen. Ansonsten sind unsere Mandanten recht einsichtig. Und wenn nicht, dann dürfen sie sich gerne einen anderen RA suchen, der für lau arbeitet.

Ich passe auf wie ein Schießhund, dass Chef nicht einfach mal so einen unversicherten Mandanten mit unklarer Kostenerstattung berät. Aber auch bin ja mal im Urlaub :roll:
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#17

27.04.2016, 12:16

Ist bei uns von Anwalt zu Anwalt und auch von den Sachgebieten und den Mandanten her unterschiedlich. In OWi-Sachen mit RSV sobald die Deckungszusage da ist, ohne RSV gleich mit bei Aktenanlage. Bei manchen Mandanten die schon lange da sind und große Firmen sind geht es so gut wie immer ohne Vorschuss, Ausnahmefälle gibt es natürlich, aber wenn nach Stundensatz abgerechnet wird ggü. dem Mandanten, dann müssen die Stunden ja vor Abrechnung erst einmal anfallen. Und Beratungen erfolgen nur gegen Zahlung der Gebühr gleich nach dem Gespräch in 90 % der Fälle. Auslagen wie GK oder Kosten für Anfragen werden immer direkt an den Mandanten bzw. die RSV weitergeleitet zur Begleichung, da wird von uns auch nichts verauslagt. Und wir haben im Büro auch eingeführt, dass ggf. mal zwischenabgerechnet wird bei den Mandanten.
I tried to act normal...
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#18

27.04.2016, 23:08

Wir rechnen eigentlich auch immer einen Vorschuss ab. Z.b. Bei Klageeinreichung (mit GK), MB (mit GK) oder auch mal wenn wir außergerichtlich tätig waren und sich die Sache zieht die GG.

Alles am Ende des Mandats abrechnen machen wir eig. nicht. Auch in Strafsachen verlangen wir einen Vorschuss.
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