Grußformel bei EGVP-Versand

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farbenseele
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#11

06.02.2015, 12:33

Habt Ihr noch andere Vorschläge? Hatte gedacht, Ihr könnt mir noch ein paar Ideen liefern ...... Schade. Vielen Dank.
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niva
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#12

06.02.2015, 12:41

farbenseele hat geschrieben:na das die Mädels dort erkennen, dass noch Abschriften zu fertigen sind.

Hast Du ne bessere Idee, wie man das handhaben kann?
dann sollte dein Abschlusssatz eben genau so lauten.
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niva
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#13

06.02.2015, 12:47

farbenseele hat geschrieben:Habt Ihr noch andere Vorschläge? Hatte gedacht, Ihr könnt mir noch ein paar Ideen liefern ...... Schade. Vielen Dank.
Sorry, wenn dir die Antwort nicht passt, aber mehr als gesunden Menschenverstand haben wir leider nicht zu bieten. ;)
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jojo
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#14

06.02.2015, 13:17

Ähm, es ist Aufgabe des Gerichts da entsprechende beglaubigte Abschriften zu erstellen, wenns über EGVP kommt.
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Adora Belle
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#15

06.02.2015, 13:27

Wie kann man das denn nicht merken? Wenn an die Gegenseite zugestellt werden soll, sind entweder Abschriften vorhanden, oder sie sind zu fertigen. Das wird das Gericht kaum davon abhängig machen, was Ihr da reinschreibt.
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#16

06.02.2015, 13:52

:dafuer

Und wenn per Post keine beiliegen, werden die kostenpflichtig gemacht, während der Druck aus EGVP nix kostet.
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scully
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#17

06.02.2015, 16:53

Ziemlich unverständlich... Kopie ist doch Kopie... Warum kostet die eine und die andere nichts?!?
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#18

07.02.2015, 14:58

Ich kann's mir nicht verkneifen:

Eine Grußformel ist: "Mit freundlichen Grüßen..." und nicht "beglaubigte und unbeglaubigte Abschrift anbei". Die Überschrift des Threads ist leicht irreführend.

Aber die Frage dürfte ja beantwortet sein.
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#19

07.02.2015, 22:32

Kopie ist nicht Kopie und nicht Dokumentenpauschale. Die Regelung ist in KV 9000 GKG. Und wat da nicht als kostenpflichtig drin steht, kostet nix :schock :mrgreen:
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