nach 1 1/2 stündiger Besprechung mit zwei Chefs sind wir leider nicht ganz weiter gekommen:
Der eine behauptet, dass bei E-Mail-Verkehr (verschlüsselt naürlich) an den Mandanten eine Unterschrift notwendig ist, d. h. wir drucken das Schreiben, lassen es unterschreiben, scannen es ein und verschicken es dann per Mail.
Der andere sagt, dass es nicht notwendig ist.
Ich habe mit einige §§ argumentiert: 130 ZPO ist ne Soll-Vorschrift, bei Schreiben gem. §§ 484 oder 594 ff. oder 655 b unbedingt notwendig, aber ich halte es bei dem Schriftverkehr mit Mandanten - außer bei Rechnungen - für nicht erforderlich.
Chef 1 ist aber der Meinung, dass er bei rechtlichen Hinweisen, die er dem Mandanten erteilt (Verjährung usw.) das schreiben aus haftungsrechtlichen Gründen unterschreiben sollte.
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
Dazu finde ich im Moment nix. Wie handhabt Ihr das und kennt einer da haftungsrechtliche Gründen, vielleicht nen Aufsatz Anwaltsblatt o. ä. zu?
bin sehr gespannt und danke
Summer