Prozessvollmacht

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Green_Light
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#1

04.10.2014, 16:31

Hallo alle,

wird die Prozessvollmacht eigentlich als Anlage 1 bezeichnet und kommt zu den Anlagen oder gehört sie zur Klage? Wie macht ihr das?

Viele Grüße
Green_Light
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tweetyS
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#2

04.10.2014, 16:58

Eine Prozessvollmacht schicken wir eigentlich nur ans Sozialgericht.

Unsere Anlagen haben wir noch nie durchnummeriert.
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Tigerle
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#3

05.10.2014, 14:39

Die Anlagen nummerieren wir schon auch immer, allein damit es übersichtlich bleibt, und man kann sich auch einfacher darauf beziehen.

Die Prozessvollmacht haben wir jedoch bisher auch noch nie als Anlage mit Nummer beigefügt.
suzette
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#4

06.10.2014, 09:51

Tigerle hat geschrieben:Die Anlagen nummerieren wir schon auch immer, allein damit es übersichtlich bleibt, und man kann sich auch einfacher darauf beziehen.

Die Prozessvollmacht haben wir jedoch bisher auch noch nie als Anlage mit Nummer beigefügt.
Genauso machen wir es auch. Die Vollmacht ist ja kein Beweismittel, so wie die restlichen Anlagen.
Green_Light
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#5

06.10.2014, 09:58

Dann ist sie Bestandteil der Klage? Oder reicht Ihr sie gar nicht ein?
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tweetyS
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#6

06.10.2014, 18:11

Nachdem wir seit Jahrzehnten keine Vollmacht beifügen und diese vom Gericht auch nicht angefordert wird, scheint mir die Übersendung einer Vollmacht nicht wichtig zu sein.

Ich denke, Du kannst das ganz individuell machen: Einreichen oder auch nicht, mit Nummer oder ohne. :wink:
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