Hallo ihr lieben,
ein an unseren Mdten gerichteter Brief in die JVA kam zurück
mit dem VErmerk RA nicht als verteidiger eingetragen. Nun meint
mein Chef ich soll dorthin schreiben und ihn eintragen lassen.
Gibt´s da ein Formschreiben? oder kann ich ganz einfach
Schreiben: ..wird vollmacht beigefügt .. und gebeten den
Unterzeichnenden als Verteidiger des Herrn... einzutragen?
Danke
Verteidigerpost
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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Eins von beiden geht nur. Entweder der RA ist Wahlverteidiger, dann gilt die Vollmacht. Oder er ist beigeordnet, dann ist im Moment der Bestellung als Pflichtverteidiger das Wahlmandat beendet.
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- Foren-Praktikant(in)
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- Registriert: 23.11.2013, 13:00
- Beruf: RA-Fachangestellte
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Wir schicken immer sobald ein neues JVA-Mandat besteht unser Standartfax mit Vollmacht oder Beiordnungsbeschluss zur JVA mit der Bitte, mich als Verteidiger eintragen zu lassen und das Vollstreckungsblatt zu übersenden. Klappt problemlos.