Hallo ihr Lieben, ich hoffe, ihr könnt mich aufklären
also, entspricht eine 14 Tage-Frist, genau abgezählten 14 WERKTAGEN oder genau 14 Kalendertagen (also mit Sa. und So)??? Und fangen die 14 Tage dann direkt einen Tag später an zu laufen?`Sprich, zugestellt am 04.09. - Beginn der Fristberechnung 05.09.?
Fristberechnung - 2 Wochen und 14 Tage
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 12
- Registriert: 04.09.2013, 21:45
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Andere
- Mietzemau
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1180
- Registriert: 07.05.2010, 18:59
- Software: AnNoText
- Wohnort: Essen - NRW
Was würdest du denn sagen, wenn du dir § 222 ZPO und § 186 - 193 BGB durchliest?
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 12
- Registriert: 04.09.2013, 21:45
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Andere
@mietzemaus: hm, die hatte ich zuvor auch schon gelesen. Leider bin ich nun genauso verunsichert....Demnach - wenn ich sie richtig deute - ist immer noch beides (2 Wochen und 14 Tage) das gleiche! ;-( Bei einer 2 Wochen-Frist ab Zustellung, beginnt für mich die Frist, ab Eingangsstempel, zu laufen und genau am gleichen Wochentag nur 2 Wochen weiter gerechnet. 14 Tage, habe ich allerdings, nun Jahrelang immer inkl. Wochenende gezählt. Mir wurde nun aber von meiner Kollegin gesagt, dass ich nur die Wochentage/Werktage (also mit Samstag) zählen dürfte. Hm, würde ich gerne so glauben, allerdings brauche ich für so etwas immer gerne eine Rechtsgrundlage im Hinterkopf....
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 12
- Registriert: 04.09.2013, 21:45
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Andere
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 276
- Registriert: 04.08.2013, 15:42
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Und woher nimmt Deine Kollegin ihr Wissen? Dann habe ich in den vergangenen 23 Jahren Fristen immer falsch berechnet. Meiner Meinung nach müßte dann ausdrücklich dabei stehen, dass 14 Werktage gemeint sind, ansonsten sind bei mir 14 Tage und 2 Wochen das Gleiche. Falls es nicht so sein sollte, lasst es mich bitte wissen.
LG von der Inso-Tante
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 12
- Registriert: 04.09.2013, 21:45
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Andere
- Mietzemau
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1180
- Registriert: 07.05.2010, 18:59
- Software: AnNoText
- Wohnort: Essen - NRW
Och gar nicht reingeschaut am WE.
Aber dann frag deine Kollegin doch mal, wie das mit dem Satz ist "Fristen können nicht an einem Sonn- oder Feiertag enden"...und wie sie die Fristen gerechnet hat. Dann müsst ich ja auch alles falsch berechnet haben mit den Samstagen/Montagen.
Lass dich nicht verwirren.
Aber dann frag deine Kollegin doch mal, wie das mit dem Satz ist "Fristen können nicht an einem Sonn- oder Feiertag enden"...und wie sie die Fristen gerechnet hat. Dann müsst ich ja auch alles falsch berechnet haben mit den Samstagen/Montagen.
Lass dich nicht verwirren.
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 12
- Registriert: 04.09.2013, 21:45
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Andere
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 12
- Registriert: 04.09.2013, 21:45
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Andere
@miezemaus: was meinst du denn mit den Samstagen und Montagen? Was heißt, du hast das dann auch falsch berechnet? Sorry - das verstehe ich nicht....Samstag und Montag Fristablauf wäre doch i.O. ....und der Satz...."...Fristen können nicht an einem Sonn- oder Feiertag enden"...ist ja soweit auch korrekt. Wenn der Ablauf selbst (beispielsweise bei Fristberechnungen nach Tagen und Ablauftag dann ein Sonn- oder Feiertag ist, dann verschiebt sie sich ja eh auf den nächsten Werktag. Vielleicht habe ich bei dir nun auch nur etwas missverstanden.
- Mietzemau
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1180
- Registriert: 07.05.2010, 18:59
- Software: AnNoText
- Wohnort: Essen - NRW
Sorry ich hab manchmal ne doofe Art mich auszudrücken , aber scheinbar haste mich ja doch verstanden
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*