Ausfüllen PKH-Formular / Prozesskostenhilfe-Unterlagen

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Gast

#21

17.09.2007, 12:57

Bei uns muss ich die Formulare, nachdem die Mandanten sie ausfüllten sollten, mit ihnen durchgehen. Ich bin also die zuständige für Prozesskostenhilfe. Leider füllen die meisten Mdten fast nichts aus, manche wissen nicht mal ihren Namen und ihre Anschrift (keine Ausländer). Unterschreiben tun sie auch nie, manche schon, aber dann dort, wo der Rechtspfleger unterschreiben sollte. Die Anlagen habe sie meistens auch nicht dabei und ich krieg immer wieder die Krise. Aber lt. meiner Arbeitskollegin darf ich auch nicht zu lange brauchen dafür. Jetzt weiß ich leider nicht mehr, wie ich es machen soll. Entweder ich mach es kurz und weiß nachher ganz genau, dass sie wieder anrufen und die Hälfte nicht verstanden haben oder ich brauche lange und meine Kollegin ist genervt. Naja, man kanns nicht jedem rechtmachen. Ich glaub ich machs lieber meiner Kollegin recht.
eve

#22

17.09.2007, 13:03

Aber den eigenen Namen mit Anschrift pp. nicht anzugeben, ist Faulheit und Bequemlichkeit und sonst nix. Ich würde die Leute damit auf jeden Fall nach Hause schicken bzw. sofort ins Wartezimmer mit dem Hinweise, dass es nicht vollständig ausgefüllt ist. Ich würde an Deiner Stelle nur prüfen, ob alles vollständig ausgefüllt und unterzeichnet wurde. Mehr nicht.
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butterflybabe
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#23

17.09.2007, 13:26

:zustimm

Ich weise denn Mandanten immer gleich mit Übersendung des Vordrucks darauf hin, dass diese vollständig ausgefüllt und die Belege vorgelegt werden müssen, sonst er unsere Gebühren bezahlen muss. Ab und zu gibts dann noch kleinere Fragen.

Wo sie unterschreiben müssen, dort mach ich immer ein Kreuz und schreib in das Schreiben rein, dass dort noch unterschrieben werden muss.
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Vorzimmerkeule
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#24

17.09.2007, 13:39

Gott sei Dank sind die meisten BH/PKH-Antragsteller Hartz IV-Empfänger, so dass die Ausfüllung des vollständigen Antrages entfällt. Adresse rein, Hartz IV-Bescheid & Anwaltsschreiben beifügen und direkt die Liquidation mitschicken. Schneller und einfacher kann man sein Geld gar nicht bekommen.

Bei den übrigen handhabe ich es so, dass sie ohne die vollständigen Unterlagen gar keinen Termin bei mir bekommen. Haben sie diese dabei, wird noch im Besprechungstermin mit ihnen das Formular besprochen und ausgefüllt.

Hat sich als sehr sinnvoll erwiesen, denn die lieben Menschen schreiben da doch nur allerhand Blödsinn rein, der in den meisten Fällen nur wieder ein Hin- und Hergeschreibe mit der Rechtsantragsstelle zur Folge hat.
Liebe Grüße, Manu
Gast

#25

08.10.2007, 22:02

in der damaligen kanzlei waren wir dafür zuständig, dass alles vollständig und mit allen belegen versehen ist. wenn was nicht richtig war, waren wir auch schuld. ;-) also hab ich gemeinsam mit den mandanten alles ausgefüllt und eine liste für die noch fehlenden unterlagen angefertigt. wenn sie diese unterlagen dann gebracht haben, wurde nochmals gemeinsam alles angeschaut... so konnte nix schiefgehen und wir bekamen keinen ärger vom chef :-))
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Picobaby
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#26

09.10.2007, 08:36

Mein Chef füllt die immer zusammen mit Mdt. im Besprechungstermin aus. Falls dann noch Unterlagen fehlen, werden die einen Tag später bei uns abgegeben.

Mich nerven die PKH-Mandanten manchmal etwas. Ok, nicht alle sind so. Aber die meisten denken, wenn sie PKH haben, dass sie wegen jedem schXXX bei meinem Chef nen Termin haben können - weil sie haben ja PKH. Die denken wohl auch: Einmal bezahlen (und noch nicht mal selbst) -Beratungen soviel sie möchten...
Wer sich alles auf`s Brot schmieren läßt, was braun ist und sich in einem Glas mit dem Etikett ''Nutella'' befindet, ist selber schuld.

[i][b]Dass mir mein Hund das Liebste sei, sagst Du oh Mensch sei Sünde, mein Hund bleibt mir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.[/b][/i]
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Schlaubi wieder da
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#27

09.10.2007, 08:40

Ich hab mir über die Jahre hinweg den Mund fusselig gequatscht und immer wieder haben Mandanten was für die PKH Unterlagen vergessen. Dann wurde in unserem damaligen Büro von uns ein Beiblatt erfunden, was wir den Mandanten mit dem Formurlar und folgendem Anschreiben in die Hand gedrückt haben:

anliegend überreiche ich Ihnen einen Vordruck für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozesskostenhilfe mit der Bitte um Ausfüllung, Unterzeich-nung, Beifügung von Belegen (2-fach) und baldmögliche Rücksendung.

Sollte Ihnen die Ausfüllung des Formulares Schwierigkeiten bereiten, beantworten Sie bitte die Fragen auf unserem Beiblatt, unterschreiben lediglich das Prozesskostenhilfeformular auf der Rückseite/Mitte/unten und checken die Unterlagenliste für sich. Fügen Sie bitte alle für Sie zu-treffenden Belege (2-fach) bei und senden Sie alles an uns zurück.


Beiblatt


Bitte beantworten Sie nachfolgende Fragen:

Trägt eine Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle/Person (z.B. Gewerkschaft, Arbeitgeber, Mieterverein) die Kosten Ihrer Prozessführung ?

ja/nein

wenn ja, wer und in welcher Höhe

-
-

Beziehen Sie persönlich Unterhaltsleistungen (z.B. Unterhaltszahlungen, Versorgung im elterlichen Haushalt, Leistungen des Partners einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft) ?

ja/nein

wenn ja, von wem

-
-

Welchen Angehörigen (auch in Ihrem Haushalt lebend) gewähren Sie Unterhalt ?
(z.B. Naturalunterhalt)

Name, Vorname
Geburtsdatum
Familienverhältnis (z.B. Kind, Ehe- gatte)
Wenn Unterhalt d. Zahlung gewährt wird: Monatsbetrag in €
Haben die Angehörigen eigene Einnahmen ? Wenn ja, Monatsbetrag in €





















Sind Sie ledig (l), verheiratet (vh), getrennt lebend (gtrl), geschieden (gesch) oder verwitwet (verw) ?

-

Des Weiteren reichen Sie bitte nachfolgende Unterlagen, soweit Ihnen diese vorliegen, ab:

- aktuelle Gehaltsbescheinigung
- Gehaltsbescheinigung die Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld ausweist
- Beleg über Bezug von Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (letzter Jahresabschluss, letz- ter Steuerbescheid)
- Beleg über Kapitalvermögen (z.B. Sparzinsen, Dividenden)
- Beleg über Bezug von Kindergeld
- Beleg über Bezug von Wohngeld
- Belege über eventuelle weitere Einnahmen, auch einmalige oder unregelmäßige (z.B. Pensio- nen, Versorgungsbezüge, Renten jeglicher Art, Ausbildungsförderung, Krankengeld, Arbeits- losengeld, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe etc.)
- Belege über Bezüge aus Vermietung/Verpachtung
- Belege über Abzüge:

~ Steuern (z.B. auch Kirchen- und Gewerbesteuer)
~ Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Invaliden-, Arbeitslosenversicherung)
~ sonstige Versicherungen - Versicherungspolice oder aktueller Zahlbescheid (z.B. Haftpflicht für Auto, Privathaftpflicht, Lebens-, Unfall-, Rentenversicherung etc.)
~ Werbungskosten, Betriebsausgaben (z.B. Gewerkschaftsbeitrag, Kosten für Fahrt zur Ar- beit)

- Belege über Vermögen:

~ Grundvermögen - Grundstück, Familienheim, Wohnungseigentum, Erbbaurecht
(Grundbuchauszug)
~ Bausparkonten (aktuelle Guthabenhöhe und Verwendungszweck zum Auszahltermin)
~ Bank-, Giro-, Sparkonten und dgl. (aktueller Kontoauszug)
~ Kraftfahrzeuge (Kopie Fahrzeugschein)
~ sonstige Vermögenswerte (z.B. Lebensversicherung, Wertpapiere, Bargeld, Wertgegen- stände, Forderungen, Außenstände)

- Belege über Wohnkosten:

~ Mietvertrag (es müssen sich daraus Wohnfläche und Art der Heizung ergeben)
~ aktueller Mietbescheid (z.B. letzte Betriebskostenabrechnung)
~ Stromkosten (z.B. Abschlagszahlung Stadtwerke)
~ Kosten für Gebühreneinzugszentrale
~ Hausratsversicherung

- bei Wohneigentum:

~ Belege über Zins- und Tilgungsraten auf Darlehn/Hypotheken/Grundschulden, die für den Bau, den Kauf oder die Erhaltung des Familienheims aufgenommen worden sind
~ Belege über Nebenkosten (Grundsteuer, Entwässerung, Straßenreinigung, Aufzug, Haus- reinigung, Gemeinschaftsantenne usw.)

- Belege über sonstige Zahlungsverpflichtungen:

~ z.B. Ratenkredit der ... Bank in Höhe von ... € für Kauf von ..., Raten laufen bis ...)
~ Kosten für Kinderkrippe, Kindergarten, Essengeld

ALSO SÄMTLICHE LAUFENDE MONATLICHE ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN, DIE SIE BELASTEN !!!



Seit dem funktioniert alles wie geleckt!!!!

L.G. Schlaubi :)
Geldmangel ist die Wurzel allen Übels.

Es gibt einen Sinn für die Moral, und es gibt einen Sinn für die Unmoral. Die Geschichte lehrt uns, dass der Sinn für die Moral uns befähigt, das Moralische zu erkennen und zu meiden, und dass der Sinn für die Unmoral uns befähigt, das Unmoralische zu erkennen und zu genießen.
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#28

09.10.2007, 08:41

Anita, das ist ja blöd
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#29

09.10.2007, 08:47

Bei unseren PKH-Formularen ist das erstellte Beiblatt von Schlaubi schon mit dran. Aber wie gesagt: Chef macht das - der Rest geht mich nichts an...
Wer sich alles auf`s Brot schmieren läßt, was braun ist und sich in einem Glas mit dem Etikett ''Nutella'' befindet, ist selber schuld.

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Gast

#30

09.10.2007, 08:59

Dat am Formular anhängende Beiblatt lesen sich die Mandanten aber nicht durch, weil sieht ja aus wie AGB´s oder Kleingedrucktes. HILFE!

Nimmt man aber ein weißes Büropapier und schreibt selbst was EXTRA nur für den Mandanten, dann bewirkt das bei Diesem ware WUNDER! Er gibt sich Mühe und kommt nicht einfach an und sagt: Ich kann das nicht, ich weiß nicht, was ich da rein schreiben soll. Deswegen unsere Devise, Beiblatt abackern, herbringen, WIR machen den Rest!!! Service ist das, was??
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