Richtige Vollmachtserteilung in Strafsachen

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
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chebakatze
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#1

02.07.2012, 12:32

Huhu Ihr Lieben,

ich benötige einmal dringend Euren Rat und zwar soll ich eine Vollmacht für ein Strafverfahren fertigen. Wir sind eine Kanzlei als Partnerschaftsgesellschaft.

Kann die ganze Kanzlei oder nur der jeweilige Sachbearbeiter bevollmächtigt werden? Wenn nur der jeweilige Sachbearbeiter bevollmächtigt werden kann, muss ich das doch auch bestimmt in der Vollmacht kennzeichnen oder?

Ich bedanke mich schon jetzt für Eure Unterstützung.

Liebe Grüße
Yvonne
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Lämmchen
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#2

02.07.2012, 12:33

Unsere Strafrechtsvollmachten lauten auf bis zu drei Anwälte, nicht die gesamte Sozietät/Partnerschaft.
Liebe Grüße

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chebakatze
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#3

02.07.2012, 12:38

Muss ich diese Anwälte dann auch mit Namen benennen?
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Lämmchen
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#4

02.07.2012, 12:50

Ja.
Liebe Grüße

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skugga
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#5

02.07.2012, 21:48

Lämmchen, das kann aber zu Kalamitäten führen.

Das mit den bis zu 3 Anwälten ist ja ganz hübsch, um dem § 137 StPO genüge zu tun. Blöd wird das aber, wenn ein weiterer Beschuldigter im gleichen Verfahren von Eurer Kanzlei vertreten werden möchte - § 146 StPO lässt grüßen.

Auf der sicheren Seite ist man dann, wenn auf der Vollmacht exakt derjenige Anwalt auftaucht, der auch wirklich die Verteidigung übernommen hat, und sonst keiner. Bei Vollmachten, die mit dem Kanzleistempel rausgehen, würde ich nach wie vor (und ich kenne da seit 1988 einige haarige Situationen) alle anderen RAe streichen und auch immer nur "... zeige ich die Verteidigung an..." schreiben und auch nicht "Rechtsanwälte", sondern "Name - Rechtsanwalt". Der Teufel ist ein Eichhörnchen.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
chebakatze
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#6

05.07.2012, 21:46

Das war sehr aufschlussreich.

Vielen Dank :D
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