Frage nach wirts. Verhältnissen am Telefon

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
Benutzeravatar
nephele
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1371
Registriert: 25.08.2008, 12:16
Beruf: Refa
Software: Andere

#31

21.05.2012, 13:03

Es gibt Kanzleien die das machen
Klar gibt es welche die das machen. Aber die Leute schließen dann leider meist daraus, dass das überall und immer so ist.

Wenn neue Mandanten angerufen haben, fragten 98% gleich am Telefon, was die Beratung/Vertretung kostet. Habe dann auf die 190 Euro zzgl. MwSt. als Höchstgrenze verwiesen. Dann bekamen die meisten schon Schnappatmung. Dann kam das Gespräch automatisch zu RSV oder wenn die Mandanten ganz geschockt waren, habe ich immer gesagt, dass das die Höchstgrenze ist und sich (bei uns) nach der Einkommensgrenze richtet und mit Chefin im Termin besprochen werden kann. Und dann sagten die meisten schon immer "Aber ich bekomme nur Hartz IV". Da hab ich die dann meist gleich erstmal zum Gericht geschickt wegen BerH. Ich sehe das also eigentlich ganz locker, was das fragen nach dem Einkommen angeht.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Benutzeravatar
Pisten_huhn83
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 585
Registriert: 10.02.2010, 13:33
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Kassel

#32

21.05.2012, 13:22

Wie Du es beschreibst, ist es bei uns meistens auch.
Liebe Grüße

das Pisten-huhn
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3276
Registriert: 11.03.2011, 10:40
Beruf: ReFa, gepr. BV
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover und so

#33

21.05.2012, 14:23

Ich mache es auch am ehesten wie nephele. Einleitend, falls die Mandanten nicht selbst fragen, sag ich auch schon mal: Ihnen ist bewusst, dass die Beratung Geld kostet? Das hat mir noch niemand übel genommen, sondern dann kann man immer direkt die verschiedenen Möglichkeiten abchecken.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
Jinx78
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 19.09.2005, 15:50
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Nähe Köln

#34

21.05.2012, 14:55

Ich findes es absolut legitim direkt am Telefon das Thema BerH anzusprechen. Wir haben auch sehr viele schlechte Erfahrungen gemacht und bekommen die Scheine in 90% nicht mehr nachträglich. Also frag ich nach, ob sie mit Schein kommen oder nicht und bei Nachfrage (die Wenigsten wissen, dass es das überhaupt gibt) erkläre ich was es ist und so ergibt sich auch die Frage nach dem Einkommen bzw. einer Rechtsschutzversicherung.
Das muß man aber mit ein bißchen Fingerspitzengefühl vom Gegenüber abhängig machen. Ich frage nett und freundlich, aber es gibt halt auch welche die da gereizt drauf reagieren. Also sag ich ganz klar, dass wir nur im Vorfeld darauf hinweisen und nachfragen, weil er/sie ansonsten hinterher das Problem hat. Meistens ist dann alles ok und die Leute werden lockerer...
Fakt ist jedenfalls, dass wir seit ca. 2-3 Jahren konsequent immer nachfragen und das wir seit dem viel weniger unbezahlte Rechnungen haben. Weil die Leute so nämlich nicht hinterher aus allen Wolken fallen und die Rechnung nicht bezahlen sondern von vorne herein wissen worauf sie sich einstellen müssen. Und mal ehrlich: nicht ALLE Anwälte sprechen das Thema in der Erstberatung an, oder? Und wie oft kommt dann hinterher der bitterböse Anruf und x Mahnungen die ignoriert werden? Passiert nurnoch in Ausnahmefällen, wenn man vorher fragt...
Benutzeravatar
nephele
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1371
Registriert: 25.08.2008, 12:16
Beruf: Refa
Software: Andere

#35

21.05.2012, 15:07

Nach einiger Zeit entwickelt man dafür aber auch ein Gefühl. Der Ton macht ja auch die Musik. Man sollte am Telefon nicht herablassend klingen, so nach dem Motto "Sie klingen mir aber nicht so als ob Sie sich einen Anwalt leisten könnte". Ich habe das immer als Dienstleistung verstanden. Ich wollte immer den Eindruck vermitteln, helfend zur Seite zu stehen. Und damit habe ich nie Probleme gehabt.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Butterblume
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 459
Registriert: 08.03.2012, 14:43
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#36

21.05.2012, 16:12

@ schneewittchen1984: Mit welcher Begründung stellt denn der Rpfl keinen Schein aus, wenn der Mandant bei der Refa einen Termin vereinbart hat??? Ich denke, das geht so nicht. Ohne Berechtigungsschein kommt der Mandant bei uns gar nicht erst bis zum Anwalt, sondern wird wieder nach Hause geschickt.

Ich frage auch am Telefon, wenn es sich nicht schon aus dem Gespräch ergibt, dass Anspruch auf Beratungshilfe besteht, ob eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist. Bei uns sprechen die Mandanten leider selten von allein das Thema Bezahlung an. Und auch wenn der Mandant eine RSV hat, heißt das ja nicht, das die auch zahlt, beziehungsweise ist es meistens eine mit Selbstbeteiligung. Da wir da auch sehr schlecht Erfahrungen gemacht haben, spreche ich am Telefon auch immer die Kostenfrage an und seitdem wir uns ein Ec-Karten Gerät angeschafft haben, gibt es nicht mehr so viele offene Rechnungen.
Benutzeravatar
schneewittchen1984
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1533
Registriert: 01.06.2007, 13:08
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: im schönen Badnerland

#37

21.05.2012, 16:44

@ Butterblume: "Mein" :lol: Rpfl verweist immer darauf, dass durch den Kontakt mit einem Anwaltsbüro eine Bewilligung durch das AG vorab nicht mehr gewährt werden kann, es könne nur noch nachträgliche BerH beantragt werden.
Bild
Butterblume
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 459
Registriert: 08.03.2012, 14:43
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#38

23.05.2012, 16:09

@ schneewittchen: Bei uns haben wir am meisten Probleme, Beratungshilfe nachträglich zu beantragen. Ist echt erstaunlich, na ja andere Bundesländer, andere Sitten :smile:
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#39

23.05.2012, 16:24

Was der RPfl von @schneewittchen1984 da macht, ist ne Frechheit. Solange die Tätigkeit noch nicht begonnen hat, muß der potentielle Mandant einen Beratungshilfeschein beantragen können.

Ich denke, es hängt ganz erheblich von den Rechtsgebieten und der Mandantenstruktur ab, wie und ob die Bezahlung vorher zu klären ist. Bei uns hier in der Ecke kann man davon ausgehen, daß mindestens die Hälfte der Mandate BerH/PKH sind. Da ist die Frage, wer den Anwalt bezahlt, mehr als legitim. Und auch ich stelle fest, daß eben leider nicht jedem bewußt ist, daß der Anwalt Geld kostet.
Antworten