Hallo
ich darf mich jetzt in die mir unbekannten Tiefen des IR-Markenrechts stürzen und habe gleich mal eine Frage an alle, die sich auf diesem Gebiet schon auskennen.
Angemeldet werden soll eine IR-Marke (Basismarke DE) mit Schutzwirkung in Ländern, die sowohl dem MMA als auch dem PMMA angehören. Vor Wegfall der Sicherungsklausel (Safeguard Clause) war es doch so, dass man dann nach dem MMA anmelden musste. Hab ich dann jetzt die Wahlmöglichkeit zwischen MMA und PMMA und muss die Anmeldung ausschließlich nach dem PMMA erfolgen?
Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand etwas Licht in mein Dunkel bringen könnte. Vielen Dank vorab!
Grüße
Xuka
Markenrecht: MMA oder PMMA
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viel spaß ... IR-marken sind einfach zuXuka hat geschrieben:Hallo
ich darf mich jetzt in die mir unbekannten Tiefen des IR-Markenrechts stürzen
seit 2008 gilt automatisch das PMMA wenn die staaten MMA und PMMA angehören, da hast du keine wahlmöglichkeit. das nach MMA gehandelt wird, kommt quasi nicht mehr vor: dazu müsste entweder die Heimatbehörde oder mindestens ein benanntes land nur MMA-Staat sein und im Moment trifft das nur auf Algerien zu