Empfangsbekenntnis

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
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Pisten_huhn83
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#11

10.11.2011, 17:29

Viell. ... war... es... nur...ein...Scherz...hoffen wir es für sie...
Liebe Grüße

das Pisten-huhn
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misspinky1984
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#12

10.11.2011, 17:32

@Casa: Das dürfte aber nen großes Problem geben; § 174 ZPO i.V.m. § 14 BORA
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
E_S
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#13

10.11.2011, 17:54

@Rechtsverdreher:

Wir haben letztens eine Klage zugestellt bekommen, weil wir im Rubrum durch den Klägervertreter als Prozessbevollmächtigte aufgeführt wurden, jedoch nur außergerichtlich bevollmächtigt waren. Haben Klage+EB nicht unterschrieben mit dem Text "schicken wir unerledigt zurück, da wir nicht bevollmächtigt sind." an das Gericht geschickt.

Haben Mdt gleichzeitig über die Sache informiert. Der bekam dann die Klage zugestellt, kam zu uns und erteilte die Prozessvollmacht.
Casa
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#14

10.11.2011, 21:06

bei der auf Grund ihres Berufes von einer erhöhten Zuverlässigkeit ausgegangen werden kann,
Das sollte doch drin sein :mrgreen:


Bisher hat sich niemand beschwert :mrgreen:
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misspinky1984
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#15

10.11.2011, 21:12

Dann lies Dir mal bitte die Kommentierung zu § 174 ZPO durch, Casa.
Bist Du etwa standesrechtlich in ähnlicher Weise wie ein RA oder Notar gebunden??
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Casa
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#16

10.11.2011, 21:34

*grummel*

Da muss ich mal mit wem ein Gespräch führen und ihm das klar machen.
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skugga
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#17

10.11.2011, 21:57

E_S hat geschrieben:@Rechtsverdreher:

Wir haben letztens eine Klage zugestellt bekommen, weil wir im Rubrum durch den Klägervertreter als Prozessbevollmächtigte aufgeführt wurden, jedoch nur außergerichtlich bevollmächtigt waren. Haben Klage+EB nicht unterschrieben mit dem Text "schicken wir unerledigt zurück, da wir nicht bevollmächtigt sind." an das Gericht geschickt.

Haben Mdt gleichzeitig über die Sache informiert. Der bekam dann die Klage zugestellt, kam zu uns und erteilte die Prozessvollmacht.
So ist das völlig korrekt.

@ Casa: Das ernste Gespräch würd ich aber am besten schon mal vorgestern führen...
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
likema31
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#18

11.11.2011, 09:33

EB darf nur der RA oder sein Vertreter unterzeichnen. Entweder das Gericht muss warten oder Ihr bestellt einen Vertreter, was bei einer Abwesenheit von mehr als 1 Woche ohnehin gemacht werden muss.
Lillycat
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#19

11.11.2011, 09:47

Hallo zusammen!
Hat jemand schon einmal einen Unterhaltstitel in den Niederlanden vollstreckt? Wenn ja, bitte mal schreiben, wie das funktioniert. Es soll wohl ein zweisprachiges Formular dafür geben, dass hier beim AG eingereicht wird?!
Über Hilfe wäre ich sehr dankbar!! :lol:
Grüße aus Berlin
Lillycat
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#20

11.11.2011, 09:49

sorry, bin in das falsche Thema geraten :oops:
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