Hallo ihr Lieben!
Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir in meinem alten Büro Beratungshilfeanträge für die Mandanten gestellt haben. Ich bin mir total sicher, dass meine Chefin den Antrag unterschrieben hat und die BerH bewilligt wurde.
Zudem steht unten rechts ja auch "...Unterschrift der Rechtsanwältin/des Rechtsanwalts".
Die Justizbeschäftigte beim AG schreibt jedoch
"auf Anordnung des Gerichts werden Sie gebeten, den Antrag von dem Mandanten noch unterzeichnen zu lassen und sodann zurückzureichen".
§ 4 Abs. 2 BerHG sagt " Wenn sich der Rechtsuchende wegen Beratungshilfe unmittelbar an einen Rechtsanwalt wendet, kann
der Antrag nachträglich gestellt werden"
Allerdings steht da nicht, ob der Antrag auch durch den Anwalt gestellt werden kann.
Wikipedia sagt folgendes:
"Antragstellung [Bearbeiten]
Die Beratungshilfe ist beim Amtsgericht am Wohnsitz des Rechtsuchenden zu beantragen. Den Antrag auf Beratungshilfe kann auch der mandatierte Rechtsanwalt stellen."
Was sagt ihr?
Beratungshilfeantrag durch Anwalt stellen.
- Soenny
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Mit seiner Unterschrift bestätigt der MANDANT die von ihm gemachten Angaben, daher muß er selber unterschreiben. Was du meinst, ist sicher die Abrechnung zum Antrag
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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- michi-bruce
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Hat euer Mandant den Antrag gar nicht unterschrieben ?
Der Antrag wurde doch für euren Mandanten gestellt und ist aus diesem Grunde auch von diesem zu unterzeichnen.
Wir lassen unsere Mandanten sich die Berechtigungsscheine selbst besorgen und teilen nur mit, was sie für das Gericht mitnehmen müssen. Denn wenn unser RA Beratungshilfe beantragt (egal welche Sache) wird diese meist abgelehnt.
Der Antrag wurde doch für euren Mandanten gestellt und ist aus diesem Grunde auch von diesem zu unterzeichnen.
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Viele liebe Grüße von mir! Kroatien - Weltmeister der Herzen! 58 : 2
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Genau so machen wir das auch. Sobald die Mandanten dann den BerH-Schein in der Hand halten, bekommen sie von mir einen kurzfristigen Termin.
Zuletzt geändert von Herthamaus am 20.10.2011, 16:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Hilfe, wie kann ich das wieder löschen
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Puhhhh, danke...
Na hör malJSanny hat geschrieben: Was du meinst, ist sicher die Abrechnung zum Antrag
Mh, vielleicht habe ich das auch falsch in Erinnerung, aber ich war mir so sicher. Naja, damals war ich noch Azubine, vielleicht ist das Rückschreiben dann nicht durch meine Hände gegangen
Gut, dann bekommt der Mandant das zurück. Ich danke euch für die flotte Hilfe!!
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Guten Morgen,
ich stehe gerade auf dem Schlauch und weiß gerade nicht weiter. Ich muss ein Beratungshilfeformular (+ Anlagen) mit der dazugehörigen Abrechnung und für Bertungshilfesachen an das Gericht schicken, weiß aber nicht, ob ich es so rausschicken kann, weil kein Berechtigungsschein vom AG vorliegt, was mitgeschickt werden müsste.
Vielen Dank schon mal im Voraus!
ich stehe gerade auf dem Schlauch und weiß gerade nicht weiter. Ich muss ein Beratungshilfeformular (+ Anlagen) mit der dazugehörigen Abrechnung und für Bertungshilfesachen an das Gericht schicken, weiß aber nicht, ob ich es so rausschicken kann, weil kein Berechtigungsschein vom AG vorliegt, was mitgeschickt werden müsste.
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Wenn Du doch erst Beratungshilfe nachträglich beantragst, kann es noch keinen Berechtigungsschein geben.