wie komme ich diesem Schuldner bei?

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Tölpel
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#1

16.03.2011, 15:06

Hallo Ihr ZV-Profis,

seit 17 Jahren vollstrecke ich schon erfolglos gegen einen Schuldner. Ich hätte die Sache ja schon längst abgeschrieben, aber der Mandant lässt wohl aus persönlichen Gründen nicht locker. Der Schuldner ist offensichtlich mit allen Wassern gewaschen (er hatte sogar die Stirn, gegen den ZV-Kostenfesetzungsantrag Verwirkung einzuwenden) Nun hatte ich es satt, in seinen regelmäßigen e.V. zu lesen, dass er entweder arbeitslos ist, aber kein Leistungen erhalte, oder selbständig, aber nichts verdiene, seinen Lebenunterhalt abwechselnd entweder durch Mama, Ehefrau, Lebensgefährtin bestreite. Mal ist er selbständiger Bauhandwerker, mal Dienstleister. Sein Geschäftsinventar bestünde aus einem Schreibgerät und Kleinwerkzeugen.

Nachdem ich ihn zur Ergänzung seiner Angaben zwang, habe ich zwar weitere Erkenntnisse erlangt, kann aber damit nichts anfangen. Habt Ihr eine Idee, wie ich ihn drankriegen könnte:

Er besitzt einen LKW, der Brief befindet sich bei seiner Mutter. Das Fahrzeug sei an sie sicherungsübereignet, weil sie es seinerzeit finanziert hätte. Einkünfte erziele er aber nicht und würde seinen Betrieb aus gesundheitlichen Gründen bald ganz aufgeben. Steuern zahle er auch nicht, weshalb er keinen Rückerstattungsantrag gestellt haben.

Er hat ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht. Das Haus gehört seiner Lebensgefährtin, bei der Kost, Logis und Kleidung gegen "kleine Liebesdienste" erhält. Ist dieses Wohnrecht irgendwie geldwert?

Lange Rede, kurzer Sinn: Ich möchte dem Schuldner und den Personen, die ihm dabei helfen, sich seinen Verpflichtungen zu entziehen, Schwierigkeiten zu machen, auch wenn nichts bei rum kommt. Der Mandant ist sowieso auf Rache aus.
:twisted:

Grüße vom Tölpel
Jupp03/11

#2

16.03.2011, 15:52

Ich kann es mir nicht verkneifen, wenn es eine Mandantin wäre, hätte ich die Idee der Pfändung der kleinen Liebesdienste. :roll:
Randfichte72
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#3

16.03.2011, 16:32

Hast Du schonmal versucht, über eine Detektei ggf. mehr Infos zu beschaffen, die Ansatz für neue Pfändungs- und ZV-Möglichkeiten bieten könnten?
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Tölpel
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#4

16.03.2011, 16:45

Jupp03 hat geschrieben:Ich kann es mir nicht verkneifen, wenn es eine Mandantin wäre, hätte ich die Idee der Pfändung der kleinen Liebesdienste. :roll:
Die Tatsache, dass Er (der Mandant) keine Sie ist, schließt ja nicht aus ........... :wink:

Aber Spaß beiseite: Ich möchte die Mutter und die Freundin angehen. Vielleicht machen die dem Schuldner ja dann Dampf. Hast Du keinen Tipp auf Lager? Hast Du eine Ahnung, hinter dem Wohnrecht stecken könnte? Da muss doch - abgesehen von den kleinen Liebesdiensten - irgendeine Gegenleistung fließen oder geflossen sein.
Jupp03/11

#5

16.03.2011, 16:46

bislang 1x, da ging es um Insolvenzverschleppung und Betrug, hat wunderbar hingehauen, nur der Richter hat es anders gesehen, was allerdings u. a. damit zusammenhing, dass die Staatsanwältin gerade aus der Schule entlassen wurde.
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#6

16.03.2011, 16:49

Randfichte72 hat geschrieben:Hast Du schonmal versucht, über eine Detektei ggf. mehr Infos zu beschaffen, die Ansatz für neue Pfändungs- und ZV-Möglichkeiten bieten könnten?
Gute Idee! Ich werde es dem Mandanten vorschlagen. Der ist soooo auf der Palme, dass er sogar einen Dedektiv bezahlt.
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#7

16.03.2011, 16:53

Lieber Jupp3, werde bitte etwas deutlicher. Tölpel versteht nicht.
BabyBen

#8

16.03.2011, 18:41

wg. der Sicherungsübereignung schon mal an das AnfG gedacht
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#9

16.03.2011, 20:44

Ich würde vielleicht versuchen, den Lkw zu pfänden. Die Mutter kann ja dann, wenn das Ding wirklich sicherungsübereignet ist, Drittwiderspruchsklage einlegen. Der Gerichtsvollzieher prüft ja normalerweise nicht die Eigentumsverhältnisse (ist zumindest nicht seine Aufgabe).

Bezüglich des Dedektiven gibt es eine Möglichkeit, die recht billig ist. die habe ich mal auf einem Seminar gelernt. Die Unterlagen hierzu liegen natürlich in der Kanzlei :? . Ich will das morgen aber wohl nachschauen und das hier noch einmal reinsetzen.

Lg
Sam29

#10

17.03.2011, 08:25

Ich würde trotzdem mal beim FA eine Pfändung veranlassen. Vllt. sogar eine Kontopfändung bei den Banken in der Umgebung.
Einkommenssteuererklärungen muss jeder machen. Bei der Umsatzsteuer mag es anders aussehen, trotzdem würde ich diese gleich mitpfänden.
Ansonsten würde mir ausser der Inso-Verschleppung und der damit verbundenen Anzeige, nichts weiteres Einfallen. Er scheint ein Gewerbe zu eröffnen um es dann zu schließen?
Je nach Ausgang des Verfahrens, kannste dann ggf. eine weitere Anzeige wg. Falscher Abgabe der EV stellen.
Ansonsten vllt. nach dem Herren regelmäßig googeln.
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