Gründe für Wiedereinsetzung

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#11

21.02.2011, 11:20

Er müßte seinen Vortrag schon unter Beweis stellen. Das würde heißen, daß er zumindest ein "Zeugenangebot" bringen muß. Aber auch schon das ist bedenklich (vorsichtig ausgedrückt!), wenn man bewußt was falsches aussagt. Also ich würde mich auf sowas nicht einlassen.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Ninni
Forenfachkraft
Beiträge: 105
Registriert: 08.06.2008, 15:29
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte/IN-Sachbearbeiterin
Software: Andere

#12

21.02.2011, 11:51

Das heißt also, wenn er nur schreiben würde, dass es ein Fehler des Büro´s wäre, und nicht nachvollzogen werden kann, WER genau für den Fehler verantwortlich war, dann wird der Wiedereinsetzungsantrag mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt?? Und er würde nur durchgehen, wenn explizit ein Name genannt wird?
Benutzeravatar
1985
Forenfachkraft
Beiträge: 140
Registriert: 20.01.2009, 15:48
Wohnort: Zwischen Ordnern und Akten

#13

21.02.2011, 12:29

Mein Chef möchte nun, dass ich die e.V. abgebe.... was soll ich tun?
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#14

21.02.2011, 13:34

Also ich würde auf die Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung hinweisen und nachfragen, ob er das tatsächlich von mir verlangen will.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
1985
Forenfachkraft
Beiträge: 140
Registriert: 20.01.2009, 15:48
Wohnort: Zwischen Ordnern und Akten

#15

21.02.2011, 14:21

Mittlerweile denke, es ist nur ne Kleinigkeit, dass ich einfach nur bestätige, ich hab ne Frist versäumt.

aber andererseits ist es immernoch ne Falschaussage...
BabyBen

#16

21.02.2011, 14:24

"durch Büro" wird nicht viel bringen, denn eine ordnungsgemäße Fristenbearbeitung verlangt, dass klar ist, wer für die Frist verantwortlich ist. Irgendwer im Büro reicht da nicht.
Benutzeravatar
1985
Forenfachkraft
Beiträge: 140
Registriert: 20.01.2009, 15:48
Wohnort: Zwischen Ordnern und Akten

#17

21.02.2011, 14:30

Aber wenn ich gar nicht schuld bin?
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#18

21.02.2011, 14:55

Dann kannst Du auch nicht an Eides statt versichern, Du seist schuld. Ich würde dem Cheffe wohl mal den StGB-Kommentar bei § 153 ff. aufschlagen.
Benutzeravatar
nephele
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1371
Registriert: 25.08.2008, 12:16
Beruf: Refa
Software: Andere

#19

21.02.2011, 14:58

Was für eine Frist war es denn? Berufung bzw. Berufungsbegründung? Da helfen auch Namen nicht unbedingt.
Chefin und ich hatten neulich so einen Fall, dass die Gegenseite die BB Frist versäumt hat. Wiedereinsetzung wurde abgelehnt :mrgreen: (was allerdings jetzt doof für dich wäre)
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Benutzeravatar
1985
Forenfachkraft
Beiträge: 140
Registriert: 20.01.2009, 15:48
Wohnort: Zwischen Ordnern und Akten

#20

21.02.2011, 15:06

Frist gegen VU :?
Antworten