Gründe für Wiedereinsetzung
- Liesel
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Er müßte seinen Vortrag schon unter Beweis stellen. Das würde heißen, daß er zumindest ein "Zeugenangebot" bringen muß. Aber auch schon das ist bedenklich (vorsichtig ausgedrückt!), wenn man bewußt was falsches aussagt. Also ich würde mich auf sowas nicht einlassen.
LEBE DEN MOMENT
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- Ninni
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Das heißt also, wenn er nur schreiben würde, dass es ein Fehler des Büro´s wäre, und nicht nachvollzogen werden kann, WER genau für den Fehler verantwortlich war, dann wird der Wiedereinsetzungsantrag mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt?? Und er würde nur durchgehen, wenn explizit ein Name genannt wird?
- Liesel
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Also ich würde auf die Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung hinweisen und nachfragen, ob er das tatsächlich von mir verlangen will.
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"durch Büro" wird nicht viel bringen, denn eine ordnungsgemäße Fristenbearbeitung verlangt, dass klar ist, wer für die Frist verantwortlich ist. Irgendwer im Büro reicht da nicht.
- Adora Belle
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Dann kannst Du auch nicht an Eides statt versichern, Du seist schuld. Ich würde dem Cheffe wohl mal den StGB-Kommentar bei § 153 ff. aufschlagen.
- nephele
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Was für eine Frist war es denn? Berufung bzw. Berufungsbegründung? Da helfen auch Namen nicht unbedingt.
Chefin und ich hatten neulich so einen Fall, dass die Gegenseite die BB Frist versäumt hat. Wiedereinsetzung wurde abgelehnt
(was allerdings jetzt doof für dich wäre)
Chefin und ich hatten neulich so einen Fall, dass die Gegenseite die BB Frist versäumt hat. Wiedereinsetzung wurde abgelehnt
![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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