aktuelles Vollmachtsformular - Muster??

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
Antworten
Benutzeravatar
Virtupony
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 28.11.2006, 15:33
Wohnort: Stockach

#1

26.11.2010, 09:06

Guten Morgen,

mein Chef hat mir aufgetragen, bei der Bundesrechtsanwaltskammer nachzufragen wegen aktueller Vollmachtsformulare, weil er unsere überprüfen möchte (im Rahmen der Einführung des Qualitätsmanagementsystems in unserer Kanzlei). Jetzt hat mir die nette Dame dort gesagt, dass es dort keine Vollmachten gibt. :oops:

Bei Soldan bestellen möchte ich nicht, weil wir ja nicht 100 Exemplare pro Vollmacht brauchen, sondern nur eine als Muster. Wir arbeiten mit dem dem Programm "BS Anwalt" und da werden wohl die Formulare nicht mit im Update erfasst.

Jetzt meine Frage/Bitte an euch: Kann mir jemand sagen, wo ich aktuelle Vollmachtsformulare finde? Ich brauche eine allgemeine Prozessvollmacht (inklusive der Scheidungssachen oder gibts da eine extra? Da hat sich ja auch einiges getan im Scheidungsrecht...) und eine Strafverteidigungsvollmacht.

Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte. Über Google weiß ich nämlich nicht, ob die, die ich finde, die aktuellen sind.

:thx
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#2

26.11.2010, 09:40

Ich hab eine selbst erstellt sowohl eine allgemeine, als auch eine arbeitsrechtliche und eine strafrechtliche Vollmacht. Im Internet findet man eigentlich auch immer die aktuellsten. Wenn du bezogen auf Familienrecht andere §§ als die des FamFG in der Vollmacht zu lesen bekommst, dann ist sie alt ;)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Benutzeravatar
kaffeefreund
Forenfachkraft
Beiträge: 146
Registriert: 14.05.2009, 14:21
Beruf: RA-Fachangestellter; GKO-Kanzleimanager Betatester ;-)
Software: Andere
Wohnort: Köln
Kontaktdaten:

#3

26.11.2010, 10:37

Gibt es überhaupt "DIE" aktuelle Vollmacht? Wir verwenden hier als allgemeine Vollmacht den "klassischen" Text (Soldan). Hat sich da inhaltlich (abgesehen von fehlenden FamFG-§§ - sind die nötig?) etwas geändert? Müsste ich unbedingt auch noch etwas ergänzen??


...wird hiermit in Sachen... wegen... VOLLMACHT erteilt:
1. zur Prozessführung (u. a. nach §§ 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen;
2. zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften;
3. zur Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen (§§ 302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach § 411 II StPO und mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach §§ 233 I, 234 StPO, zur Entgegennahme von Zustellungen und Ladungen nach § 145a StPO, zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozessordnung zulässigen Anträgen und von Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere auch für das Betragsverfahren;
4. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art (insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer);
5. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe von einseitigen Willenserklärungen (z. B. Kündigungen).

Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Konkurs-, Vergleichs- und Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gegners). Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beiträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.
Bild
Benutzeravatar
Virtupony
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 28.11.2006, 15:33
Wohnort: Stockach

#4

26.11.2010, 11:38

Vielen Dank für Eure Antworten :thx

@Luzzi: Ich schau mir die familienrechtliche Vollmacht genau an, Merci. :)

@Kaffeefreund: Na, mein Chef meinte halt, vielleicht hätte sich was geändert und es gehe ja garnicht, wenn wir mit veralteten Vollmachten arbeiten würden :wink:
Antworten