Hallöchen,
ich bin mir nicht sicher, ob ich das in den richtigen bereich poste, aber ich versuch es einfach mal
ich habe auch nur einekurze Frage
darf man Urteile/KfBs lochen oder nicht???
eine bekannte anwältin sagt uns nämlich, dass man das auf gaaaaaaaaaaaaaar keinen fall machen dürfte und wir machen das schon immer so.
liebste grüße
Urteile lochen?
- Schäfchen86
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Kopf hoch, auch wenn der Hals dreckig ist
- sternchen1981
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Hallo!
Also ich loche alles was kommt und hefte es in die Akte!! Dass man das nicht machen darf, hab ich noch nie gehört!!!
Also ich loche alles was kommt und hefte es in die Akte!! Dass man das nicht machen darf, hab ich noch nie gehört!!!
Wer sei Hoamat net liabt, und sei Hoamat ned ehrt, is a Lump auf dera Welt und sei Hoamat net wert!!
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LG Sternchen1981
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- Schäfchen86
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Ja, dass dachte ich auch^^
aber 50 jährige anwälte können einen da ganz schön irritieren
danke
aber 50 jährige anwälte können einen da ganz schön irritieren
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Kopf hoch, auch wenn der Hals dreckig ist
Bei mir kommt es auf die Art der Urteile an ...also Scheidungsurteile loche und stemple ich nicht, die kopiere ich und das Original kommt ins Aktengrab, damit ich nach Rechtskraftvermerk an die Mandanten senden kann...
Alle anderen Urteile werden auch gelocht und gestempelt.
Aber ich kenne auch Kanzleien, wo niemals nicht Eingangsstempel aufs Urteil durften
Ich glaube jeder händelt es einfach anders.
LG, MelHH
Alle anderen Urteile werden auch gelocht und gestempelt.
Aber ich kenne auch Kanzleien, wo niemals nicht Eingangsstempel aufs Urteil durften
Ich glaube jeder händelt es einfach anders.
LG, MelHH
- skugga
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In so einer war ich auch mal. Nach einem überkandidelten Tobsuchtsanfall von cheffe wegen Eingangsstempel auf Urteil habe ich mir dann mal die vorsichtige Frage erlaubt, ob er die GVZ auch so anmeckert, wenn die mit schöner Regelmäßigkeit ihre Eingangsstempel auf die Urteile hauen in der Vollstreckung. Fand er irgendwie nicht witzig, hat aber im weiteren Verlauf meiner Tätigkeit dort nicht mehr gemosert, wenn ich gestempelt hab...MelHH hat geschrieben:Aber ich kenne auch Kanzleien, wo niemals nicht Eingangsstempel aufs Urteil durften
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
bei uns wird auch alles gelocht -- wir nehmen auch schonmal das ding auseinander (also lösen die tackernadeln) um es einscannen zu können... is das eigentlich auch schlimm? weia, hätt ich lieber nich sagen sollen
also ein urteil hab ich grad heut von nem GV wiederbekommen, da sind mittlerweile so um die 15 GV-Eingangsstempel drauf -- manche sogar vom sleben GV, ist einer unserer lieblingsschuldner... jedenfalls hat sich da noch nie jemand beschwert - so sind die dinger wenigstens schön farbig
also ein urteil hab ich grad heut von nem GV wiederbekommen, da sind mittlerweile so um die 15 GV-Eingangsstempel drauf -- manche sogar vom sleben GV, ist einer unserer lieblingsschuldner... jedenfalls hat sich da noch nie jemand beschwert - so sind die dinger wenigstens schön farbig
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You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!
An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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- Gruftie
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Klasse!! Damit haste aber Recht!!so sind die dinger wenigstens schön farbig
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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