Urteile lochen?

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
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Schäfchen86
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#1

27.09.2010, 14:42

Hallöchen,

ich bin mir nicht sicher, ob ich das in den richtigen bereich poste, aber ich versuch es einfach mal :)

ich habe auch nur einekurze Frage :hofnarr

darf man Urteile/KfBs lochen oder nicht???

eine bekannte anwältin sagt uns nämlich, dass man das auf gaaaaaaaaaaaaaar keinen fall machen dürfte und wir machen das schon immer so. :wut

liebste grüße
Kopf hoch, auch wenn der Hals dreckig ist :naegel
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sternchen1981
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#2

27.09.2010, 14:44

Hallo!

Also ich loche alles was kommt und hefte es in die Akte!! Dass man das nicht machen darf, hab ich noch nie gehört!!!
Wer sei Hoamat net liabt, und sei Hoamat ned ehrt, is a Lump auf dera Welt und sei Hoamat net wert!!

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LG Sternchen1981
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puppa2402
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#3

27.09.2010, 14:44

Warum solltest Du die nicht lochen dürfen?? Du musst halt nur aufpassen, wie Du lochst. Manche Urteile haben ja ein Band durch mit Siegel. Da solltest Du vielleicht nicht unbedingt das Band mit lochen.
Liebe Grüße
puppa

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Schäfchen86
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#4

27.09.2010, 14:47

Ja, dass dachte ich auch^^

aber 50 jährige anwälte können einen da ganz schön irritieren :opi

danke :)
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Goldlöckchen

#5

27.09.2010, 14:54

Hier wird gelocht und gestempelt.
MelHH
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#6

27.09.2010, 16:06

Bei mir kommt es auf die Art der Urteile an ;) ...also Scheidungsurteile loche und stemple ich nicht, die kopiere ich und das Original kommt ins Aktengrab, damit ich nach Rechtskraftvermerk an die Mandanten senden kann...

Alle anderen Urteile werden auch gelocht und gestempelt.

Aber ich kenne auch Kanzleien, wo niemals nicht Eingangsstempel aufs Urteil durften ;)

Ich glaube jeder händelt es einfach anders.

LG, MelHH
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skugga
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#7

27.09.2010, 16:16

MelHH hat geschrieben:Aber ich kenne auch Kanzleien, wo niemals nicht Eingangsstempel aufs Urteil durften ;)
In so einer war ich auch mal. Nach einem überkandidelten Tobsuchtsanfall von cheffe wegen Eingangsstempel auf Urteil habe ich mir dann mal die vorsichtige Frage erlaubt, ob er die GVZ auch so anmeckert, wenn die mit schöner Regelmäßigkeit ihre Eingangsstempel auf die Urteile hauen in der Vollstreckung. Fand er irgendwie nicht witzig, hat aber im weiteren Verlauf meiner Tätigkeit dort nicht mehr gemosert, wenn ich gestempelt hab... :mrgreen:
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cjdenver
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#8

27.09.2010, 19:54

bei uns wird auch alles gelocht -- wir nehmen auch schonmal das ding auseinander (also lösen die tackernadeln) um es einscannen zu können... is das eigentlich auch schlimm? weia, hätt ich lieber nich sagen sollen :mrgreen:

also ein urteil hab ich grad heut von nem GV wiederbekommen, da sind mittlerweile so um die 15 GV-Eingangsstempel drauf -- manche sogar vom sleben GV, ist einer unserer lieblingsschuldner... jedenfalls hat sich da noch nie jemand beschwert - so sind die dinger wenigstens schön farbig :D
***

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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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Gruftie
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#9

27.09.2010, 20:35

so sind die dinger wenigstens schön farbig
Klasse!! Damit haste aber Recht!! :lolaway
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Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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Lämmchen
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#10

27.09.2010, 20:38

Ich loche und stemple auch alles. Ich kenne aber auch Anwälte, die jede einzelne Abschrift von Urteilen in Klarsichthüllen packen.
Liebe Grüße

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