Fristen

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
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Sie Sandy
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#1

23.09.2010, 14:10

Huhu,

ich bräuchte ganz kurzfristig mal einen Rat. Habe hier eine 90 Tage Frist, jetzt stellt sich uns die Frage: Sind 90 = 3 Monate?? (Umkehrschluss aus § 191 BGB??) oder werden 90 Tage auf den Tag genau berechnet. Und wenn ja, wo finde ich was dazu??

Kann mir jemand helfen???

:D
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domel 3008
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#2

23.09.2010, 14:22

ich würde es als ganz normale Tages-Frist betrachten, denn § 191 sagt ja: Ist ein Zeitraum nach Monaten oder nach Jahren in dem Sinne bestimmt, dass er nicht zusammenhängend zu verlaufen braucht, so wird der Monat zu 30, das Jahr zu 365 Tagen gerechnet.

Die Bestimmung nach Monaten oder Jahren ist in deinem Fall ja nicht gegeben, daher würde ich diese 90-Tages-Frist auch als Tage "abzählen"..
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lucy1510
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#3

23.09.2010, 14:22

Wenn eine definitive Frist von Tagen, hier 90 Tagen, gesetzt wird, würde ich auch nach Tagen die Frist berechnen (mitsamt Wochenende).
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
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Lämmchen
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#4

23.09.2010, 14:25

lucy1510 hat geschrieben:Wenn eine definitive Frist von Tagen, hier 90 Tagen, gesetzt wird, würde ich auch nach Tagen die Frist berechnen (mitsamt Wochenende).
:zustimm Ich würde das genauso machen.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
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Sie Sandy
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#5

23.09.2010, 15:06

Vielen Dank, dann mach ich das auch so!!!
:thx
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