Guten Morgen,
ich frage mich, ob es hier schon mal jemand erlebt hat, dass einer Partei die Verzögerungsgebühr des § 38 GKG auferlegt worden ist. Die Norm scheint relativ unbekannt und bei Gerichten zusätzlich noch unbeliebt zu sein.
Verzögerungsgebühr, § 38 GKG
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Maximus
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Da es da einiges an Rechtssprechung zu gibt, bestimmt.
Aber der § 38 GKG ist hier die Ausnahme und wird nur verhängt, wenn der Richter stinkig ist, weil der Anwalt das Verfahren verzögert.
Aber der § 38 GKG ist hier die Ausnahme und wird nur verhängt, wenn der Richter stinkig ist, weil der Anwalt das Verfahren verzögert.


