Seite 1 von 1

Streitwert falsch festgesetzt

Verfasst: 20.01.2023, 11:41
von paralegal6
:kopfkratz wir haben im FamR eine SW Festsetzung erhalten. Diese ist aber rechnerisch nicht richtig. Ein Rechtsmittel kann man aber hiergegen nicht einlegen. Mindestunterhalt nach Tabelle 418 €, laut Beschluss 463 €. Ausserdem wurde der Rückstand falsch (395 € vorher) berechnet. Was mache ich nun? wir machen eigentlich kein FamR. Ich weiß auch wieso :-?

Re: Streitwert falsch festgesetzt

Verfasst: 20.01.2023, 11:49
von paralegal6
paralegal6 hat geschrieben:
20.01.2023, 11:41
:kopfkratz wir haben im FamR eine SW Festsetzung erhalten. Diese ist aber rechnerisch nicht richtig. Ein Rechtsmittel kann man aber hiergegen nicht einlegen. Mindestunterhalt nach Tabelle 418 €, laut Beschluss 463 €. Ausserdem wurde der Rückstand falsch (395 € vorher) berechnet. Was mache ich nun? wir machen eigentlich kein FamR. Ich weiß auch wieso :-?
die ersten 12 Monate nach Einreichung wären dann auch 12 * 395 mE wenn ich den 51 FamGKG richtig lese

Re: Streitwert falsch festgesetzt

Verfasst: 20.01.2023, 13:39
von Adora Belle
Warum ist keine Beschwerde möglich? Was soll überhaupt erreicht werden?

Re: Streitwert falsch festgesetzt

Verfasst: 20.01.2023, 13:50
von Oliverreinhardt2
paralegal6 hat geschrieben:
20.01.2023, 11:41
:kopfkratz wir haben im FamR eine SW Festsetzung erhalten. Diese ist aber rechnerisch nicht richtig. Ein Rechtsmittel kann man aber hiergegen nicht einlegen. Mindestunterhalt nach Tabelle 418 €, laut Beschluss 463 €. Ausserdem wurde der Rückstand falsch (395 € vorher) berechnet. Was mache ich nun? wir machen eigentlich kein FamR. Ich weiß auch wieso :-?
Hallo,

schau mal hier: https://www.gesetze-im-internet.de/famg ... %20werden.

Gruß
:wink2