Unfallsache - Notwendigkeit der Akteneinsicht begründen !

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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dieJenny
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#1

27.09.2007, 16:54

Hallo Ihr Lieben!
Haben eine KFA in einer Unfallsache gemacht. Haben 12,00 EUR GK für Akteneinsicht mitreingenommen. Nun schreibt das Gericht "Aus hiesiger Sicht, sind keine 12 € GK für AE angefallen. Bitte Stellungnahme."

Sind sie ja aber doch, schon allein um sich in den Fall einzuarbeiten.

Wie kann ich das begründen. Mir fällt es nicht ein.

Danke schon mal..

LG
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sunny84
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#2

27.09.2007, 16:56

Habt ihr denn irgendwie belegt, dass die 12,00 € angefallen sind? Also z. B. Schreiben der StA, in dem ihr aufgefordert werdet, 12,00 € zu zahlen, beigefügt oder so? Wenn nein, würd ichs erstmal damit versuchen und schreiben, dass AE zur Einarbeitung in den Fall unbedingt erforderlich war.
Aber vielleicht hat auch noch jemand ne bessere Idee.
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
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eve

#3

27.09.2007, 16:57

Also ich verstehe das so, dass nicht von der Notwendigkeit gesprochen wird, sondern dass keine 12,00 EUR angefallen sein sollen
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Strubbel
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#4

27.09.2007, 16:57

Ich denke, die wollen einfach die Rechnung bzw. das Schreiben sehen, worin ihr zur Zahlung aufgefordert wurdet. Was anderes kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Jupp03/11

#5

27.09.2007, 16:58

Zur rechtmäßigen Durchsetzung der Ansprüche des Klägers gehört u. a. auch die Einsichtnahme in die Ermittlungsakten der zuständigen Behörde.
Hier ist insbesondere zu berücksichtigen, dass ohne Einschaltung des Gerichts eine Regulierung nicht erreicht werden konnte. Der Kläger ist berechtigt, sämtliche Beweismittel auszuschöpfen, um seine Ansprüche zu dokumentieren. Hierzu gehört unseres Erachtens auch die Einsichtnahme in die Ermittlungsakten mit der sich darauf ergebenden Kostenfolge.
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Curry
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#6

27.09.2007, 16:59

Denke ich auch, man muss es eben einfach belegen, dass die 12,00€ angefallen sind.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Jupp03/11

#7

27.09.2007, 17:00

Zusatz:
Beleg beifügen
Tippse84

#8

27.09.2007, 17:34

:zustimm Die wollen nur einen Beleg, dass die Auslagen wirklich angefallen ist.
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dieJenny
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#9

28.09.2007, 11:00

Danke.. ich werd das mal so versuchen. Hab natürlich noch den Beleg in der Akte. Und werd denn nun einreichen.

Danke Ihr lieben für Eure schnelle Hilfe...

Schönes Wochenende...
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Pepsi
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#10

28.09.2007, 19:48

sind denn die AUslagen während des Verfahrens entstanden oder davor? wenn davor, wird der Rechtspfl. wenn er schlau ist es dir nicht festsetzen.. du hättest es dann mit einklagen müssen
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