Zusätzliche Gerichtskosten, wenn Verfahren getrennt wird?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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GaSch
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#1

26.07.2022, 10:39

Hallo zusammen,
wir haben ein Verfahren vor dem Landgericht mit zwei Beklagten. Dieses soll in 2 Verfahren gespalten werden, da der eine Beklagte nicht auffindbar ist und somit das ganze "etwas blockiert".
Fallen hier dann weitere Gerichtskosten an?
Vielen Dank schon mal.
Whiterose90
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#2

28.07.2022, 09:48

Nach § 145 ZPO sind bei einer Verfahrensabtrennung die GK neu zu berechnen. Weil es dann zwei einzelne Verfahren gibt mit evtl. unterschiedl. Streitwerten, fallen m.E. auch jeweils gesonderte Gerichtskosten an, weil ja dann für jedes Einzelverfahren auch ein Einzelstreitwert anzusetzen ist.
DKB
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#3

28.07.2022, 14:04

Sofern sich der Streitwert beim ursprünglichen Gericht nicht verändert ( z. B. bei Gesamtschuldnern ), deckt die dort geleistete Vorauszahlung die dortigen Kosten ab. Im neuen Verfahren würde dann erneut eine Verfahrensgebühr anfallen. Wird ein Teil des Streitgegenstands abgetrennt, ist die eingezahlte Vorauszahlung im Verhältnis der neuen Streitwerte aufzuteilen, so dass hier ggfs. in beiden Verfahren Gebühren nach zu erheben wären.
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