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Gerichtskosten Scheidungsverfahren bei VKH

Verfasst: 10.06.2022, 08:27
von agen1987
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage.
Wir haben den Scheidungsantrag eingereicht. Unser Mandant hat die Gerichtskosten bezahlt.
Nun wollte ich die hälftigen Gerichtskosten von der Gegenseite, diese hat VKH mit Ratenzahlung bewilligt bekommen.
Der Rechtspfleger hat mir nun geantwortet, dass ich den Kostenausgleichsantrag zurücknehmen soll, da keine Verrechnung stattgefunden hat.
Ich dachte, wenn die Gegenseite Raten zahlt, dass man auch die Gerichtskosten noch hinzusetzen kann.
Ist das falsch?

Re: Gerichtskosten Scheidungsverfahren bei VKH

Verfasst: 11.06.2022, 10:25
von Feldhamster
Hast du schon eine Kostengrundentscheidung?

Re: Gerichtskosten Scheidungsverfahren bei VKH

Verfasst: 13.06.2022, 11:32
von Liesel
Aus der SKR ergibt sich, ob eine Verrechnung stattgefunden hat. Nachdem jedoch PKH bewilligt wurde (auch bei RZ), ist dies unwahrscheinlich, da dann der Anspruch direkt durch die Staatskasse geltend gemacht wurde.

Re: Gerichtskosten Scheidungsverfahren bei VKH

Verfasst: 13.06.2022, 13:08
von DKB
Wenn der Gegner VKH hat und als Entscheidungsschuldner gem. § 24 Nr. 1 FamGKG haftet ( was bei Endbeschluss im Verbund gegeben ist ), scheidet eine Verrechnung wegen § 26 Abs. 3 FamGKG aus. Es spielt keine Rolle, ob VKH mit oder ohne Raten bewilligt wurde, denn die VKH-Partei soll nicht über den Umweg Kostenfestsetzung Gerichtskosten wie eine reichen Partei zahlen, sondern nur im Rahmen der gerichtlichen Bestimmung gem. §§ 113 FamFG, 122 Abs. 1 ZPO ( hier eben die monatlichen Raten ). Ihr solltet daher die über Euren Hälfteanteil an den Gerichtskosten hinaus gezahlte Vorauszahlung zurückerhalten, es sei denn, der Kostenanteil Eures Mandanten ist höher als die erfolgte Zahlung.