Gerichtskosten Scheidungsverfahren bei VKH
Verfasst: 10.06.2022, 08:27
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage.
Wir haben den Scheidungsantrag eingereicht. Unser Mandant hat die Gerichtskosten bezahlt.
Nun wollte ich die hälftigen Gerichtskosten von der Gegenseite, diese hat VKH mit Ratenzahlung bewilligt bekommen.
Der Rechtspfleger hat mir nun geantwortet, dass ich den Kostenausgleichsantrag zurücknehmen soll, da keine Verrechnung stattgefunden hat.
Ich dachte, wenn die Gegenseite Raten zahlt, dass man auch die Gerichtskosten noch hinzusetzen kann.
Ist das falsch?
ich habe eine Frage.
Wir haben den Scheidungsantrag eingereicht. Unser Mandant hat die Gerichtskosten bezahlt.
Nun wollte ich die hälftigen Gerichtskosten von der Gegenseite, diese hat VKH mit Ratenzahlung bewilligt bekommen.
Der Rechtspfleger hat mir nun geantwortet, dass ich den Kostenausgleichsantrag zurücknehmen soll, da keine Verrechnung stattgefunden hat.
Ich dachte, wenn die Gegenseite Raten zahlt, dass man auch die Gerichtskosten noch hinzusetzen kann.
Ist das falsch?