Gerichtskosten Anschlussberufung
Verfasst: 20.10.2021, 15:40
Hallo,
folgender Sachverhalt: Unser Mandant möchte gerne Anschlussberufung einlegen, vorher aber wissen, ob ihm hierfür pauschal Gerichtkosten, ggfs. auch als Vorschuss entstehen, oder bei er nur beim Unterliegen zahlen muss? Nach welchen Vorschriften regelt sich das?
Gruß und dank,
Willy
folgender Sachverhalt: Unser Mandant möchte gerne Anschlussberufung einlegen, vorher aber wissen, ob ihm hierfür pauschal Gerichtkosten, ggfs. auch als Vorschuss entstehen, oder bei er nur beim Unterliegen zahlen muss? Nach welchen Vorschriften regelt sich das?
Gruß und dank,
Willy