Hallo alle Zusammen,
ich habe folgende Frage:
Ist es Streitwerterhöhend, wenn ich in gewillkürter Prozessstandschaft einen Betrag einklage?
Wir haben in der Sache:
Klageantrag zu 1 Schadensersatz für mich selbst
Klageantrag zu 2 Sachverständigenkosten in gewillkürter Prozessstandschaft
Das Gericht hat im Urteil nun als Streitwert lediglich den Betrag aus dem Klageantrag zu 1 festgesetzt. Ich bereite hier mal eine Beschwerde vor, aber hatte das mal jemand und hätte eine Entscheidung dazu? Finde im Internet leider nichts.
vorab!
Streitwerterhöhung bei gewillkürter Prozessstandschaft
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Hatte den Fall noch nicht, aber würde grundsätzlich mal von einer Zusammenrechnung der Klageanträge ausgehen. Sachverständigenkosten werden in der Regel nicht als Nebenforderungen geltend gemacht.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Ja so sehen wir das auch. Bei einer gesetzlichen Prozessstandschaft ist es wohl auch so, aber da es sich hier um eine willkürliche handelt war ich mir unsicher ob eventuell andere Gesetze gelten. Wir werden mal Beschwerde einlegen und schauen was passiert.