GK Anspruchsbegründung/Anrechnung auf das MV?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
Antworten
Benutzeravatar
Limette
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 70
Registriert: 16.10.2006, 17:18
Wohnort: Schleswig-Holstein
Kontaktdaten:

#1

21.09.2007, 13:59

Hallo zusammen!
habe gerade hier alles durchstöbert und leider nichts passendes zu meiner frage gefunden, weil sie nun wirklich einfach ist. aber ich habe leider schon seit langem sowas nicht gehabt.

also, es geht um die Gerichtskosten die wir für unsere Anspruchsbegründung beim AG einzahlen müssen.
Davor haben wir einen MB beantragt und einen Widerspruch vom Gegner erhalten.

Meine Frage: erfolgt hier die Anrechnung der GK für die Anspruchsbegründung 3,0 von 4.460,00 € (339,00€) und GK für das MV 282,50 € nach Nr. 1210 ? und wie?

hoffe ihr wisst was ich damit meine :wink:
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#2

21.09.2007, 14:08

wie Anrechnung? normalerweise zahlst du ne halbe GEbühr für MB und dann den Rest (2,5) für das str. Verfahren..
Benutzeravatar
Limette
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 70
Registriert: 16.10.2006, 17:18
Wohnort: Schleswig-Holstein
Kontaktdaten:

#3

21.09.2007, 14:15

ne es geht nicht um die Gebüren sondern GK!
jenniver
Foreno-Inventar
Beiträge: 2463
Registriert: 24.07.2006, 21:13
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Düsseldorf

#4

21.09.2007, 14:16

Du hast erst für das MV 56,50 eingezahlt. Diese werden beim streitigen Verfahren von den 3 x GK 339,00 abgezogen, so dass du jetzt von 282,50 für die Abgabe an das streitige Gericht einzahlen musst.
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#5

21.09.2007, 14:26

Limette ich habe nichts anderes behauptet.. :?:

jenniver :zustimm (hab ich doch gesagt)
Benutzeravatar
Limette
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 70
Registriert: 16.10.2006, 17:18
Wohnort: Schleswig-Holstein
Kontaktdaten:

#6

21.09.2007, 14:28

ok. Danke euch. ich muss zugeben ich habe nicht viel Ahnung im Mahnverfahren

Besten Dank
Antworten