Gerichtskosten bei VU?!?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
Antworten
BountyL
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 29
Registriert: 13.05.2021, 18:04
Beruf: RA-Gehilfin

#1

13.05.2021, 18:40

Moin,

ich bin GANZ neu hier und bin nicht sicher, ob ich einfach mal so fragen darf ... hoffe, dass das hier richtig eingestellt ist ;-)

Klage / schriftliches Vorverfahren / der Beklagte zeigt keine Verteidigungsbereitschaft an und WIR ;-) erhalten - wie beantragt - ein VU.

Nun berechnen WIR ;-) die Gerichtskosten!

Ich bin sehr gespannt ...

(Stellt man -also ich- sich hier irgendwo im Forum vor oder mischt man einfach mit?)

Danke vorab für Eure Antworten - hoffentlich meine (!) Wunschantworten! 🙈😂
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

14.05.2021, 10:43

Klar darfst Du.

1. Du hast keine Frage gestellt.

2. Du kannst Dich vorstellen, dafür kannst Du bei Foren-Übersicht -> ReNo - Community -> Vorstellungen und Kontakte einen eigenen Thread eröffnen, wenn Du magst. Muss aber auch nicht.

Willkommen im Forum! :wink1
BountyL
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 29
Registriert: 13.05.2021, 18:04
Beruf: RA-Gehilfin

#3

14.05.2021, 12:59

Danke für die Hinweise!

1. Frage:
1,0 oder 3,0 Gerichtskosten in obigem Fall?

Ich bin der Meinung, dass es 3,0 gibt - stehe aber wohl allein auf weiter Flur 🙈

2.
„Vorstellen“ werde ich mich später noch - gucke mich erst mal hier um.
DKB
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 281
Registriert: 20.04.2016, 00:16
Beruf: Justizfachwirt

#4

15.05.2021, 01:38

Du stehst nicht allein auf weiter Flur. Es bleibt bei der 3.0-Gebühr gem. KV 1210 GKG. Das VU gehört nicht zu den privilegierten Urteilen, die in KV 1211 Nr. 2 GKG genannt sind.
BountyL
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 29
Registriert: 13.05.2021, 18:04
Beruf: RA-Gehilfin

#5

15.05.2021, 08:28

Danke für die Antwort!

Jetzt muss ich nur noch den Prüfer davon überzeugen; als richtige Antwort wurde die 1,0 gewertet (KV-Nr. 1211 unter 2.: „ ... oder Urteil, das keinen Tatbestand und keine Entscheidungsgründe enthält“.)
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#6

16.05.2021, 11:40

Bist Du noch in Ausbildung? Dann ergänze das bitte im Profil.

Der vollständige Tatbestand in Ziffer 2 lautet Urteil, das nach § 313a Abs. 2 ZPO keinen Tatbestand und keine Entscheidungsgründe enthält

In §313a Abs.2 ZPO wiederum steht, dass die Parteien im Termin auf Rechtsmittel verzichten müssen, damit ein solches Urteil erlassen werden kann.

Entweder es fehlt bei Dir an Sachverhalt, oder der Prüfer hat sich völlig verstiegen.
Antworten