Drohende Verjährung - Gerichtskostenrechnung nach Mahnverfahren?
Verfasst: 14.01.2021, 12:11
Hallo,
ich bin gerade dabei die "To Do"-Liste einer erkrankten Kollegin abzuarbeiten und bin auf einen Punkt gestoßen, bei dem ich nicht weiterkomme: Bei bestimmten Akten, in denen mit Ablauf von 2020 Verjährung drohte soll geprüft werden, ob Gerichtskostenrechnungen gestellt wurden. Gegebenenfalls soll nach drei Wochen bei der Geschäftsstelle jeweils nachgehakt werden, damit die Zustellung der Klagen demnächst erfolgen kann.
Wie ist das bei Mahnverfahren, wenn der Gegner Widerspruch erhoben hat und das ganze ins streitige Verfahren übergeht? Für das Mahnverfahren sind doch nur eine 0,5 Gebühr gezahlt worden. Trotzdem wurde in so einer Sache jetzt die Begründung wohl schon der Gegenseite zugestellt obwohl noch 2,5 Gebühren nachzuzahlen wären. Ist das immer so oder hat das Gericht hier einen Fehler gemacht?
ich bin gerade dabei die "To Do"-Liste einer erkrankten Kollegin abzuarbeiten und bin auf einen Punkt gestoßen, bei dem ich nicht weiterkomme: Bei bestimmten Akten, in denen mit Ablauf von 2020 Verjährung drohte soll geprüft werden, ob Gerichtskostenrechnungen gestellt wurden. Gegebenenfalls soll nach drei Wochen bei der Geschäftsstelle jeweils nachgehakt werden, damit die Zustellung der Klagen demnächst erfolgen kann.
Wie ist das bei Mahnverfahren, wenn der Gegner Widerspruch erhoben hat und das ganze ins streitige Verfahren übergeht? Für das Mahnverfahren sind doch nur eine 0,5 Gebühr gezahlt worden. Trotzdem wurde in so einer Sache jetzt die Begründung wohl schon der Gegenseite zugestellt obwohl noch 2,5 Gebühren nachzuzahlen wären. Ist das immer so oder hat das Gericht hier einen Fehler gemacht?